Archiv der Kategorie: Stadtrat Buchholz

Stadtrat bevorzugt Trassenvariante 7.1

In seiner Sitzung vom 24.04.2018 hat der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. mit den Stimmen der CDU, FDP, SPD, Grünen und der AfD die Planvariante 7.1 als Grundlage für weitere Gespräche und Verhandlungen mit dem Landkreis Harburg empfohlen. Sowohl die Buchholzer Liste als auch der Ratsherr Udo Antons, Die Linke, haben sich gegen jegliche Variante ausgesprochen, weil sie den Ostring nach wie vor grundsätzlich ablehnen. Zuvor war ein Antrag der SPD-Fraktion, die Varianten 4a und 7.1 von einem Planungsbüro vergleichend untersuchen zu lassen, abgelehnt worden.

Download Ratsdrucksachen DS 16-21/0334.001 und DS 16-21/0334.002 (7,8 MB)

Trassenvariante 4 als Anlage 3 zur Ratsdrucksache DS 16-21/0334.001 (6,3 MB)

Trassenvariante 4a als Anlage 4 zur Ratsdrucksache DS 16-21/0334.001 (6,3 MB)

Trassenvariante 7.1 als Anlage 5 zur Ratsdrucksache DS 16-21/0334.001 (6,3 MB)

Appell an alle Ratsmitglieder

In der Ratssitzung am 13.03.2018 wurde die Stadtverwaltung in einem Grundsatzbeschluss beauftragt, Planungen für eine östliche Umgehungsstraße („Ostring“) und eine östliche Wohnbauentwicklung („Oststadt“) aufzunehmen. Es zeichnete sich bereits im Vorfeld eine deutliche Mehrheit aus CDU, FDP und AfD sowie den ehemaligen Ostring-Gegnern SPD und Grüne ab. Wir halten diese Stadtentwicklung für einen großen Fehler und richteten uns daher mit einem Appell an unsere LokalpolitikerInnen im Rat der Stadt Buchholz i. d. N.:

Download Appell an Ratsmitglieder vom 11.03.2018

Einzig die Vertreter der Buchholzer Liste sowie der Vertreter von den Linken haben sich konsequent gegen diese Planungen ausgesprochen und den Grundsatzbeschluss abgelehnt.

Rede von BIO-Mitglied Udo Antons (Die Linke) in der Ratssitzung am 13.03.2018

Rede von BIO-Mitglied Imme-Janne Schoof (Buchholzer Liste) in der Ratssitzung am 13.03.2018

Ratsdrucksache DS 16-21/0334 (3,4 MB)

Das Schreckgespenst Ostring ist wieder da

Wie berichtet will die Stadtverwaltung zusammen mit der aktuellen Mehrheit im Rat der Stadt Buchholz, bestehend aus CDU, FDP und AfD, und, wie es momentan leider aussieht, auch mit Unterstützung der ehemaligen Ostring-Gegner SPD und Bündnis 90/Die Grünen erneut mit Planungen für eine östliche Umgehungsstraße beginnen. Das Schreckgespenst ist wider aller Vernunft zurück in Buchholz und kommt mit seinem großen Bruder, der sog. „Oststadt“, daher. Weiterlesen

60 Fragen an den Bürgermeister – BIO-Treffen vor dem Rathaus

Trotz ziemlicher Kälte haben sich am vergangenen Montagabend spontan rd. 50 engagierte Gegner der neuen Ostring- und Oststadt-Planungen mit vielen Plakaten wie „Ihr verkauft unsere Natur!“, „Nix ist Konsens!“ oder „Stadtentwicklung mit Augenmaß!“ vor dem Rathaus eingefunden. Weiterlesen

Buchholz 2025plus – Mehrheit für Ostring

Nachdem das Oberverwaltungsgericht vor einem Jahr die bisherige Ostringplanung als rechtswidrig aufgehoben hatte, war bereits davon auszugehen, dass die Ostring-Befürworter trotz dieser Entscheidung keine Ruhe geben werden.

Nun kam das von Bürgermeister Röhse initiierte Stadtentwicklungsprojekt „Buchholz 2015plus“ wie ein trojanisches Pferd daher. Im Osten der Stadt soll ein neuer Stadtteil mit bis zu 1.500 Wohneinheiten entstehen, um den angeblichen Druck vom Buchholzer Wohnungsmarkt zu nehmen, der in den letzten Jahren zu einem drastischen Anstieg der Mieten und Immobilienpreise geführt hat. Insbesondere der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum soll so befriedigt werden. Natürlich (Achtung, Ironie!) kann man diese Wohnbauentwicklung nur dann realisieren, wenn gleichzeitig nicht nur für eine Erschließung des Wohngebiets, sondern auch für eine östliche Umgehungsstraße gesorgt wird. Andernfalls würde der Verkehr in der Buchholzer Innenstadt kollabieren. Damit wird unsere Prophezeiung Wirklichkeit, mit dem Ostring soll eigentlich nur ein Wachstum der Stadt Buchholz im Osten ermöglicht werden. Die Argumentation wurde aktuell nur umgedreht.

Am 04.11.2017 fand eine Bürgerwerkstatt zur dieser Stadtentwicklungsplanung statt, zu der neben Bürgerinnen und Bürgern sowie Umweltverbänden u. a. auch die BIO mit einem Vertreter eingeladen wurde. Die Vorbereitungsgruppen der BIO hatte Grit Weiland um die Vertretung unserer Interessen gebeten. Doch diese durften nicht vorgebracht werden. In der Bürgerwerkstatt hatten die Teilnehmer lediglich die Möglichkeit, in Kleingruppen über das Ausmaß des Wachstums und die Schwerpunkte der Wohnbauentwicklung im Osten zu diskutieren. Darüber hinaus wurde in diesen Gruppen nur über das Für und Wider von acht verschiedenen Trassenvarianten einer verkehrlichen Erschließung inkl. einer östlichen Umgehungsstraße gesprochen. Am Ende sollte sich jede Kleingruppe auf eine Trassenvariante einigen. Gleiches passierte auf der Ratswerkstatt für die Mitglieder des Stadtrats am 25.11.2017. Aus beiden Werkstätten ergab sich eine Mehrheit für die Trassenvariante 7. Es bleibt abzuwarten, wie es mit dieser Planung nun weitergeht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Beitrag der Buchholzer Liste auf deren Website. Diese lesen Sie hier!

Wir sind aus den bekannten Gründen nach wie vor gegen einen Ostring und werden im Kreise des BIO-Vorstands beraten, wie wir mit der neuen Situation umgehen wollen. Unser Ziel bleibt OSTRING NEIN!

Zu gegebener Zeit werden wir wieder informieren.

Stellungnahme der Naturschutz- und Verkehrsverbände vom 15.11.2017

Pressemitteilung der Stadt Buchholz vom 27.11.2017

Bericht Hamburger Abendblatt vom 27.11.2017

Berichte Nordheide Wochenblatt vom 29.11.2017 (Teil 1)

Berichte Nordheide Wochenblatt vom 29.11.2017 (Teil 2)

Kommt der Ostring durch die Hintertür?

Die Ostring-Befürworter lassen nicht locker und suchen nach Wegen, wie dennoch eine „östliche Umfahrung“ möglich werden könnte. Aktuell wird, wie Sie aus der Presse erfahren konnten, über eine Wohnbebauung im Osten der Stadt nachgedacht (hinter dem Finanzamt zwischen der Bendestorfer und der Lüneburger Straße). Im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung dieses möglichen neuen Siedlungsgebiets wird auch erneut die Entlastung des in­nerstädtischen KFZ-Verkehrs Thema sein. Also ein Ostring über die Hintertür?

Unter dem Titel Buchholz 2025plus soll in Kürze ein entsprechender Planungsprozess mit Beteiligung von Bürgerin­nen und Bürgern sowie von Interessenvertretungen wie der BIO stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wir haben nach wie vor erhebliche Zweifel daran, dass ein neues östliches Siedlungsgebiet langfristig notwendig und sinnvoll ist. Auch eine Lösung der offenbar in der Buchholzer Bevölkerung empfundenen KFZ-verkehrlichen Überlastung der Innenstadt über einen Straßenneubau (z. B. Ortsumgehung) halten wir grundsätzlich für wenig nachhaltig und da­her unsinnig.

Wir wollen daher die Chance nutzen und uns sowie unsere Positionen in den Planungsprozess einbringen. Alle, die Interesse haben, daran mitzuarbeiten, mitzudenken und mitzuwirken, bitten wir, sich bei uns per E-Mail an info@ostring-buchholz.de zu melden.

OVG-Entscheidung: Berufung unbegründet!

Zu Weihnachten hätte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der BIO kein besseres Geschenk machen können.

Der zuständige Senat hält die Berufung des Landkreises Harburg gegen das erstinstanzliche Urteil einstimmig für unbegründet.

Er beabsichtigt daher, die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Hierzu können die beiden Prozessparteien binnen Monatsfrist eine letzte Stellungnahme abgeben. Dass das Oberverwaltungsgericht seine Meinung noch einmal ändert, ist aber sehr unwahrscheinlich. Ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass der Landkreis im Wege der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorgehen kann bzw. dies überhaupt versuchen wird.

Damit wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 08.02.2011 bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring war, ist und bleibt rechtswidrig. Der Ostring darf auf Basis der bisherigen Planung daher nicht gebaut werden. Der rechtlicher Widerstand der BIO hatte damit auf ganzer Linie Erfolg. Herzlichen Dank an alle, die auf diesem Weg mit ihrem langen Atem unterstützt haben.

Dennoch bleibt abzuwarten, wie der Landkreis auf diese Entscheidung reagieren wird. Sollte er an der Realisierung eines wie auch immer gearteten Ostrings festhalten wollen, wäre allerdings ein gänzlich neues Planungsverfahren einzuleiten.

Die BIO wird sich weiterhin gegen einen Ostring und für eine nachhaltige Mobilität mit modernen, zukunftsweisenden Konzepten einsetzen. Spannend wird daher sein, ob die politischen Kräfte in Stadt und Landkreis nun bereit sind, alte Pfade zu verlassen, und den Mut haben, neue innovative Mobilitätskonzepte umzusetzen.

Kommunalwahl 2016

Am 11.09.2016 wurde ein neuer Stadtrat für die Ratsperiode von 2016 bis 2021 gewählt.

Hier die Ergebnisse im Einzelnen:

CDU – 32,0% (12 Sitze)
SPD – 20,1% (8 Sitze)
Bündnis 90/Die Grünen – 12,3% (5 Sitze)
FDP – 12,2% (5 Sitze)
Buchholzer Liste – 9,9% (4 Sitze)
AfD – 9,1% (3 Sitze)
Die Linke – 3,0% (1 Sitz)

Insbesondere die Ostringbefürworter haben im Wahlkampf den Ostring zum Thema gemacht. Die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger wurden von ihnen erneut dahingehend getäuscht, dass der Eindruck erweckt wurde, CDU, FDP und AfD könnten den Bau des Ostrings beschleunigen. Dabei ist auf politischer Ebene derzeit gar nichts zu entscheiden.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring wurde Anfang 2011 vom Verwaltungsgericht Lüneburg kassiert. Damit fehlt es bislang an einer rechtlichen Legitimation, mit dem Bau des Ostrings zu beginnen. Aufgrund einer erfolgreichen Beschwerde des Landkreises Harburg ist das Urteil des Verwaltungsgerichts allerdings noch nicht rechtskräftig. Im Berufungsverfahren hat nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden. Eine Einflussnahme der Politik ist derzeit nicht möglich, weder für die Ostringbefürworter noch für die Ostringgegner.

Dennoch feiert insbesondere die CDU, dass die Ostringgegner abgewählt seien. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bei der Kommunalwahl deutlich an Stimmen verloren, während Buchholzer Liste, FDP und AfD deutlich an Stimmen gewonnen haben. Was heißt das nun bezgl. der Mehrheiten im Buchholzer Stadtrat?

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Die Grafik zur Sitzverteilung zeigt, dass die Ostringbefürworter CDU und FDP zusammen mit der Bürgermeisterstimme über 18 Stimmen im Stadtrat verfügen, ebenso viele wie die der Ostringgegner SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Buchholzer Liste und Die Linke. Eine Pattsituation, die nur durch die drei „AfD-Ratsherren“ aufgelöst wird. Da die AfD sich im Wahlkampf ebenfalls für den Ostring ausgesprochen hatte, zugunsten der Ostringbefürworter. CDU und FDP hatten sich im Vorfeld der Wahl klar von der AfD distanziert und angekündigt, mit der AfD nicht zusammenarbeiten zu wollen. Zur Beschaffung etwaiger Mehrheiten in Sachen Ostring werden CDU und FDP die AfD aber wohl zu gegebener Zeit als Zünglein an der Waage in Kauf nehmen. Wetten, dass?

Mediation endgültig gescheitert

Die Mediation im Ostring-Streit ist erwartungsgemäß gescheitert.

ORNNachdem in einer zweiten Sitzung der gerichtlichen Mediation am 06.07.2015 der Versuch vereinbart wurde, vorerst den politischen Streit um den Ostring in Buchholz mit Hilfe eines außergerichtlichen Mediators zu lösen, waren CDU und FDP dazu in keiner Weise bereit. Nur SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten mit ihren Ansätzen einer Alternativtrasse (sog. Bypass) den Versuch einer Annäherung unternommen. Bereits im September letzten Jahres scheiterte so das außergerichtliche Mediationsverfahren. Vor wenigen Tagen erklärten daher die streitigen Parteien konsequenterweise auch das gerichtliche Mediationsverfahren für endgültig gescheitert. Damit wird das streitige Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wieder aufzunehmen sein. Wann das OVG eine Entscheidung treffen wird, ist derzeit noch offen. Das Ergebnis wird von allen mit Spannung erwartet.

Rechtsstreit um Ostring geht in die nächste Runde

Der Landkreis Harburg beantragt im Berufungsverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (VG) vom 08.02.2011, mit dem der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring als rechtswidrig aufgehoben wurde, dahingehend zu ändern, dass die ursprüngliche Klage abgewiesen wird. Sollte der Landkreis Harburg in diesem Berufungsverfahren Erfolg haben, würde der Planfeststellungsbeschluss vom 13.02.2009 rechtskräftig werden und ein Baurecht für den Ostring geschaffen. Weiterlesen