Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 08.02.2011 mit Beschluss vom 21.12.2016 zurückgewiesen. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig, so dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring vom 13.02.2009 als rechtswidrig aufgehoben gilt.
Wir danken unseren zahlreichen Unterstützern, die diesen Erfolg unseres Widerstands insbesondere durch ihre reichlichen Geldspenden und den langen Atem ermöglicht haben.
Sollte der Landkreis Harburg an einer Realisierung einer östlichen Umgehungsstraße grundsätzlich festhalten wollen, müsste diese gänzlich neu geplant werden. Leider ist damit zu rechnen, dass die Ostringbefürworter um CDU und FDP von diesem Plan nicht abweichen werden.
Wir werden die Entwicklung weiterhin verfolgen und begleiten. Denn wir halten eine östliche Umgehung nach wie vor für einen völlig falschen Ansatz.