Zu Weihnachten hätte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der BIO kein besseres Geschenk machen können.
Der zuständige Senat hält die Berufung des Landkreises Harburg gegen das erstinstanzliche Urteil einstimmig für unbegründet.
Er beabsichtigt daher, die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Hierzu können die beiden Prozessparteien binnen Monatsfrist eine letzte Stellungnahme abgeben. Dass das Oberverwaltungsgericht seine Meinung noch einmal ändert, ist aber sehr unwahrscheinlich. Ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass der Landkreis im Wege der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorgehen kann bzw. dies überhaupt versuchen wird.
Damit wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 08.02.2011 bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring war, ist und bleibt rechtswidrig. Der Ostring darf auf Basis der bisherigen Planung daher nicht gebaut werden. Der rechtlicher Widerstand der BIO hatte damit auf ganzer Linie Erfolg. Herzlichen Dank an alle, die auf diesem Weg mit ihrem langen Atem unterstützt haben.
Dennoch bleibt abzuwarten, wie der Landkreis auf diese Entscheidung reagieren wird. Sollte er an der Realisierung eines wie auch immer gearteten Ostrings festhalten wollen, wäre allerdings ein gänzlich neues Planungsverfahren einzuleiten.
Die BIO wird sich weiterhin gegen einen Ostring und für eine nachhaltige Mobilität mit modernen, zukunftsweisenden Konzepten einsetzen. Spannend wird daher sein, ob die politischen Kräfte in Stadt und Landkreis nun bereit sind, alte Pfade zu verlassen, und den Mut haben, neue innovative Mobilitätskonzepte umzusetzen.