Chronologie der Planung

ab 1973 – Generalverkehrsplan (GVP) mit Fortschreibungen
Der Generalverkehrsplan (GVP) definiert die Ziele „Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr“ und „Erschließung potenzieller Stadtentwicklungsgebiete östlich der Bahn“.

ab 1978 – Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP 1978) der Stadt Buchholz weist erstmalig eine östliche Umgehungstraße mit Erschließungsfunktion aus.

1. Abschnitt als Verlängerung des Nordringes vom Buenser Weg bis zur Bahnstrecke Hamburg-Bremen (ca. 1 km Länge).

2. Abschnitt als „Ostring“ von der Bahnstrecke Hamburg-Bremen über die Bendestorfer Straße westlich an der Kiesgrube vorbei mit Überbrückung über Güterbahnstrecke bis zum Buchholzer Berg (Höhe Hasenkamp) (ca. 3,5 km Länge).

Ziele (nach den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung): Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch Befreiung der Kernstadt vom Durchgangsverkehr und Ausrichtung des Hauptverkehrs nach Hamburg bzw. zur Autobahn A1 / A7. Der Verlauf ist vorgreifend auf die Erschließungsfunktion künftiger Stadtentwicklungsflächen im Norden und Osten der bebauten Stadtlage ausgerichtet.

ab 1986 – Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg (RROP) bestätigt den FNP 1978 als Vorsorgeplanung (langfristiger Bedarf).

12.02.1991 – Antrag auf Förderung nach GVFG
Antrag der Stadt Buchholz an die Bezirksregierung Lüneburg zur Aufnahme der Ostringplanungen in das Mehrjahresprogramm gem. den Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).

10.07.1992 – Schreiben der Stadt Buchholz an den Landkreis Harburg
Schreiben der Stadt Buchholz an den Landkreis Harburg zur Übernahme der Trägerschaft als Straßenbaulastträger für die zukünftige Kreisstraße sowie Bitte um Erstellung eines Finanzierungsmodells. Die Notwenidgkeit des Ostrings wird detailliert dargestellt.

31.07.1992 – Kenntnisgabe des Schreibens an den Rat der Stadt Buchholz
Das vorgenannte Schreiben wird in Form der DS 171/92 mit Anlagen dem Rat der Stadt Buchholz zur Kenntnis gegeben.

01.09.1992 – Antrag der SPD im Rat der Stadt Buchholz
Antrag der SPD-Fraktion,

1. die möglichen Varianten zur Entlastung des Straßenzuges Hamburger Straße – Kirchenstraße … einschl. der großräumigen Umlenkung über B3 und B75 … zu definieren;

2. diese Varianten einer Bewertung zu unterziehen … sowie

3. bis zum Abschluss dieses Variantenvergleichs alle weiteren Arbeiten an der Planung des Ostrings … zu unterlassen“.

25.09.1992 – Antrag der Ratsfraktionen von FDP und BUB
Antrag von FDP und BUB: Im Rahmen einer Anfangsplanung sind u. a. eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine Verkehrsuntersuchung, räumliche Analysen sowie die Bewertung verkehrlicher Analysen und Prognosen vorzusehen.

17.11.1992 – Ratsbeschluss zum veränderten Antrag von FDP und BUB
Ratsbeschluss zum veränderten Antrag von FDP und BUB:

1. Die derzeitige Verkehrssituation in der Buchholzer Innenstadt und die vorliegenden Prognosen über die insbesondere nach Eröffnung des Verkaufsgebäudes von Möbel Kraft zu erwartende Verkehrsentwicklung in und um Buchholz machen erste Schritte für die Planung einer Ortsumgehung im Osten der Stadt („Ostring“) erforderlich. In Anbetracht der sich abzeichnenden Verkehrsprobleme sind bereits jetzt erste Grundlagenplanungen notwendig, um rechtzeitig und wirksam auf künftige Verkehrsprobleme reagieren zu können.

2. Im Rahmen dieser Anfangsplanung sind insbesondere Verkehrsuntersuchungen und eine Umweltverträglichkeitsstudie vorzusehen.

3. Für die unter 2. genannte Planung sind im Haushalt 1993 DM 50.000 bereitzustellen und zweckgebunden zu verwenden.

Abstimmung: 19 dafür, 18 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

14.10.1992 – Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Harburg
Der Kreisausschuss beschließt, die „Übernahme der Planungsträgerschaft für den Bau des Ostrings in Buchholz unter der Voraussetzung, dass die Stadt Buchholz die Hälfte der Planungskosten übernimmt“.
Abstimmung: 19 dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltung (somit beschlossen)

13.09.1993 – Bürgerantrag zur Einstellung der Ostringplanungen
Gem. § 22 a der Nds. Gemeindeordnung (NGO) wird die Einstellung der Ostringplanungen beantragt und eine Unterschriftenliste mit 1.112 Unterschriften vorgelegt (DS 218/93 und 1. Ergänzung).

Antrag: „Wir fordern den Rat der Stadt Buchholz i.d.N. auf, die Planung für den Ostring einzustellen bzw. von einem Bau dieser Straße abzusehen“.
Begründung: „Es wird Landschaft zerstört, es kommen hohe Kosten auf uns zu, deshalb ist die Straße überflüssig“.

02.11.1993 – Ratsbeschluss zur Beteiligung an den Planungskosten
Eine Verpflichtung gegenüber dem Landkreis zur Beteiligung an den Planungskosten wird abgelehnt (DS 171/92, 6. Ergänzung).
Abstimmung: 17 dafür, 22 dagegen, keine Enthaltungen (somit abgelehnt)

Das Wochenblatt titelt „Ein Begräbnis erster Klasse“.

04.11.1993 – Beschlüsse des Verwaltungsausschusses zum Bürgerantrag
Es wird festgestellt, dass der eingereichte Bürgerantrag unzulässig ist, da die erforderliche Anzahl von 1.296 Unterschriften nicht erreicht wurde.
Abstimmung: 9 dafür, keiner dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

Auf Antrag der SPD-Ratsfraktion soll eine Bürgerversammlung zum Ostring durchgeführt werden.
Abstimmung: 7 dafür, 4 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

01.12.1993 – Vollständige Übernahme der Planungskosten durch Landkreis
Abweichend von der bisherigen Beschlusslage beschließt der Kreisausschuss des Landkreises Harburg DM 200.000 für die Planung des Ostrings bereitzustellen.

27.01.1994 – Bürgerversammlung zum Thema „Ostring“
Die Vor- und Nachteile der neuen Straße werden ausgebig diskutiert. CDU und FDP sprechen sich für den Ostring aus, SPD, Grüne und BUB dagegen.

15.09.1996 – Kommunalwahl
Die Kommunalwahl führt zu einer neuen Mehrheit von CDU und FDP.

08.07.1997 – Ratsbeschluss zu erneuten Verhandlungen mit dem Landkreis
Die Verwaltung wird per Ratsbeschluss beauftragt, mit dem Landkreis Harburg in neue Verhandlungen zum Bau des Ostrings einzutreten (DS 201/96-2001).

04.11.1997 – Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes Buchholz i.d.N. (VEP 1997), in der eine östliche Umgehung empfohlen wird.
Abstimmung: 20 dafür, 15 dagegen, keine Enthaltungen (somit angenommen).

Es werden im VEP folgende Aussagen zum Ostring getroffen: „(Es) wurde bereits auf die steigende Verkehrsentwicklung im Nord-Süd-Verkehr durch die südliche Siedlungsentwicklung hingewiesen. Darüber hinaus ist eine Siedlungserweiterung im Osten der Stadt Buchholz geplant. Beide Entwicklungen bewirken ein zusätzliches Verkehrsaufkommen, das durch eine östliche Umgehungsstraße aufgenommen werden soll (sog. Ostring). Deshalb hat aus planerischer Sicht eine Umsetzung dieses Ostringes höchste Priorität, um möglichst frühzeitig die angestrebte Entlastungs- und Erschließungsfunktion übernehmen zu können … Insbesondere wegen der Erschließungsfunktion ist der Trassenabschnitt Buchholzer Berg – Bendestorfer Straße in der Priorität umzusetzen … Ziel ist es, den Ostring zwischen Buchholzer Berg bis Bendestorfer Straße bis zum Jahr 2005 fertiggestellt zu haben“.

25.11.1997 – Vereinbarung zur Verteilung der Planungskosten
Der Landkreis Harburg und die Stadt Buchholz unterzeichnen eine Vereinbarung zur hälftigen Aufteilung der Planungskosten.

Download Ostring-Vertrag vom 31.10./25.11.1997

27.11.1997 – Kommunalaufsichtsbeschwerde der BUB
Die BUB bittet den Landkreis Harburg um Überprüfung der im Rat der Stadt Buchholz gefassten Beschlüsse.
Begründung: „… anführen möchten wir auch den Verkehrsentwicklungsplan … , in dem die Verwaltung den Ostring als nicht erforderlich ansieht. … Außerdem besagt die Wohnbauflächenuntersuchung, dass … lediglich eine Erschließungsstraße vom Nordring bis zur Lüneburger Straße erforderlich ist“.

28.11.1997 – Beschluss des Vergabe- und Controllingausschusses des Landkreises
Der Vergabe- und Controllingausschuss des Landkreises Harburg stoppt die Vergabe der Planungsmittel.
Bergründung: „Der Ostring soll nicht als Umgehungstraße, sondern zum Erschließen neuer Wohngebiete im Buchholzer Osten genutzt werden. Das ist keine Kreisaufgabe“.

08.12.1997 – Beschluss des Kreisausschusses des Landkreis Harburg
Der Kreisausschuss macht den Beschluss des Vergabe- und Controllingausschusses rückgängig und gibt die Planungsmittel wieder frei.

22.12.1997 – Schreiben des Oberkreisdirektors an die Stadt Buchholz
„(Es) … sind Zweifel darüber geäußert worden, ob es sich bei dem geplanten Ostring noch um eine überortliche (Umgehungs-)Straße oder nunmehr lediglich um eine Erschließungsstraße handelt … Der Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 1992 geht eindeutig von einer überregionalen (Umgehungsstraße) aus. Ich bitte um Äußerung, ob sich die damals zugrunde gelegte Situation geändert hat.“

22.01.1998 – Antwort des Stadtdirektors
„In dem Regionalen Raumordnungsprogramm 1986 war die Planstraße Ostring … als Ortsentlastungsstraße im Sinne einer Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung aufgenommen worden … Nach dem Verkehrsgutachten kann der Ostring bis zu 10.000 Fahrzeuge binden und darüber hinaus die Innenstadt um ca. 6.750 Fahrzeuge entlasten … Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass sich die grundlegende Situation für die Planstraße Ostring in all den Jahren nicht verändert hat … Es gibt aus Sicht der Stadt keinen Anlass, an der Notwendigkeit und an der Begründung dieser wichtigen Straße zu zweifeln. Ich bitte Sie deshalb, sich nachhaltig für die Planung und den Bau dieser Straße einzusetzen“.

29.01.1998 – Zustimmende Kenntnisnahme zum Schreiben des Stadtdirektors
Vom Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz wird das Schreiben des Stadtdirektors an den Oberkreisdirektor vom 22.01.1998 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Zahl 6.750 Fahrzeuge wird jedoch durch die Zahl 3.000 Fahrzeuge ersetzt (DS 351/96-2001 mit Anlagen).
Abstimmung: 7 dafür, 4 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

08.06.1998 – Abweisung der Kommunalaufsichtsbeschwerde
Der Landkreis Harburg weist die Kommunalaufsichtsbeschwerde der BUB vom 27.11.1997 zurück: „Mit seinen Beschlüssen … hat der Rat allerdings keine Rechtsvorschrift verletzt. Die Wohnbauflächenuntersuchung und der Verkehrsentwicklungsplan haben nur empfehlenden, aber keinen rechtsverbindlichen Charakter“.

12.10.1998 – Fertigstellung eines ersten Variantenvergleichs
Die vom Landkreis Harburg beauftragte Ingenieurgemeinschaft W. Odermann – H. Krause legt einen Variantenvergleich mit neun verschiedenen Trassenführungen für den Ostring vor.

04.02.1999 – VA-Beschluss der Stadt Buchholz zum Variantenvergleich
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 23.11.1998 zum vorgelegten Variantenvergleich wird durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz zustimmend zur Kenntnis genommen:
„Bei dieser Stellungnahme geht es im Wesentlichen um eine Vorfestlegung einer Vorzugsvariante, auf die die weitere Planung aufgebaut werden kann.

– … Der Buenser Weg sollte unbedingt einen Anschluss an den Ostring erhalten. Dadurch würde in kurzer und direkter Form das Schulzentrum I angefahren werden können.

– … Nach Bewertung der drei Hauptvarianten … wird seitens der Stadt die Untersuchungsvariante 9 vorgeschlagen, da diese sowohl eine Stadtlage aufweist … und gleichwohl … zukünftige Flächenbedürfnisse berücksichtigt.

– … Der Anschluss der sog. Südstadt an den Ostring sollte über den Heidekamp und die Ernststraße erfolgen, weil dies die kürzeste und direkte Anbindung ist … Die alternative Anbindungsmöglichkeit über eine neue Straße … entlang der Waldkante kommt nicht in Betracht, weil dadurch wertvoller Freiraum zerschnitten wird, eine über 400 m lange Straße neu gebaut werden müsste und weil insbesondere erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung … Richtung Innenstadt zu befürchten sind“ (DS 352/96-2001, 1. Ergänzung).

Abstimmung: 6 dafür, 5 dagegen, keine Enthaltungen (somitz beschlossen)

Februar 1999
Eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP 1999) durch die Ingenieurgemeinschaft Schnüll und Haller zeigt eine wesentlich geringere Verkehrszunahme, als im VEP 1997 prognostiziert.

06.07.1999 – Vorlage eines erneuten Variantenvergleichs
Im Auftrag des Landkreises Harburg legen die Ingenieurgemeinschaft W. Odermann – H. Krause sowie das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz einen erneuten Variantenvergleich vor, der sich nunmehr auf vier Hauptvarianten konzentriert. In der Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Dipl.-Ing. Ulfert Hinz wird dabei die Variante d favorisiert, die eine Verlängerung des Ostrings bis zur K13 (nach Vaensen) vorsieht.

November 1999
Der VEP 1999 wird durch eine Verkehrsuntersuchung Ostring (VU Ostring 1999) vom Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz ergänzt, das auf kaum nachvollziehbare Art wieder eine zukünftig hohe Verkehrszunahme prognostiziert.

16.03.2000 – VA- Beschluss zur erneuten Stellungnahme der Stadt Buchholz
„1. Der VA-Beschluss zur ersten Stellungnahme (vom 04.02.1999) … wird aufgehoben.

2. Die erneute Stellungnahme … wird einschließlich der Modifikationen der Ergänzungsdrucksachen DS 0707/96-2001.1 sowie DS 0707/96-2001.2 zustimmend zur Kenntnis genommen: … Nach Auswertung aller Untersuchungsergebnisse und nach einer vorläufigen Abwägung empfiehlt der Landkreis Harburg eine Streckenführung, … die als Planungsvariante d bezeichnet wird.

– Von geringfügigen Modifikationen abgesehen, ist die vorgelegte Planung des Landkreises aus Sicht der Verwaltung schlüssig und akzeptabel … Da einerseits die Unterschiede der verkehrlichen Auswirkungen zwischen der mittleren und den stadtfernen Varianten vergleichsweise gering sind, und die Anbindung der zukünftigen Stadtentwicklungsflächen auch indirekt (über die Bendestorfer Straße bzw. Lüneburger Straße) erfolgen könnte, wird empfohlen, dem Vorschlag des Gutachters (Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz) zu folgen, der auch aus Gründen eines zügigen Verkehrsflusses eine stadtferne Trassenführung favorisiert.

– … Auch wenn der Planungsvariante d angesichts der verkehrlichen Notwendigkeit … grundsätzlich zugestimmt werden kann, wird der Landkreis gebeten, noch einmal zu prüfen und auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten abzuklären, ob die direkte Anbindung des Buenser Wegs nicht doch eine verkehrstechnisch vertretbare und zweckmäßige Lösung darstellt.

– … Die Stadt Buchholz hatte zunächst eine Anbindung über die Ernststraße favorisiert. Hierdurch könnte etwas mehr Verkehr auf den Ostring gelenkt werden … Allerdings bringt ein Ausbau der Ernststraße auch erhebliche Probleme mit sich … Aufgrund dieser Probleme wird dem Vorschlag des Gutachters gefolgt, der die Anbindung … entlang des Böschungsfußes mit Hilfe einer neuen Straße vorsieht.

– … Die Buenser Siedlung soll zukünftig nicht mehr über die Straße An Boerns Soll … angebunden werden, sondern über eine neue, etwas weiter nördlich verlaufende Straße … Der bisherige Buswendeplatz am Buenser Weg ist …“ aufzugeben (DS 0707(96-2001 sowie 1. und 2. Ergänzung).

10.04.2000 – Beschluss des Kreisausschusses zur Festlegung der Trasse
„Der Ostring Buchholz wird auf der Grundlage der Linienvariante a/d weitergeplant. Das Amt für Agrarstruktur Lüneburg ist mit der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens für den Ostring Buchholz zu beauftragen“.

25.05.2000 – Abstimmungstermin mit allen Trägern öffentlicher Belange
Informations- und Abstimmungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange. Auf der Tagesordnung: weiterer Planungsbedarf und Bildung eines Arbeitskreises.

28.06.2000 – Informationsveranstaltung für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen
Die Eigentümer und Pächter landwirtschaftlicher Flächen werden zu einem Informationstermin zum anstehenden Flurbereinigungsverfahren in das Feuerwehrgerätehaus eingeladen.

07.07.2000 – Erste Sitzung des Arbeitskreises Ostring
Im Rahmen dieser Arbeitskreissitzung werden insbesondere Details der Trassenführung im nördlichen bzw. südlichen Abschnitt des Ostrings erörtert.

19.10.2000 – Einwohnerversammlung in der Buchholzer EMPORE

2000
Feststellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) mit Darstellung einer Ortsumgehung Buchholz im regionalen Straßennetz.

2001
Darstellung des Ostrings als reine Umgehungsstraße im Flächennutzungsplan 2020 (FNP 2020) der Stadt Buchholz. Östliche Wohngebiete tauchen im FNP 2020 nicht mehr auf. Einer Finanzierung durch den Landkreis mit Beteiligung des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz steht nichts mehr im Wege.

03.09.2001 – Vereinbarung zwischen Stadt Buchholz und Landkreis Harburg über den Bau des Ostrings
Kurz vor der anstehenden Kommunalwahl schließt die Stadt Buchholz noch mit dem Landkreis Harburg eine Vereinbarung über den Bau des Ostrings ab. Der Vertrag sieht kein ordentliches Kündigungsrecht vor. Er beinhaltet im Wesentlichen die Teilung der Planungs- und Baukosten sowie die Abstufung alter Kreis- zu Stadtstraßen.

Download Ostring-Vertrag vom 03.09.2001

09.09.2001 – Kommunalwahl
Die Kommunalwahl führt zu einer neuen Mehrheit von SPD, Grünen, BUB und IDA. CDU und FDP erhalten ebenso wie SPD, Grüne, BUB und IDA 19 Ratsmandate. Die Bürgermeisterstimme von Norbert Stein (SPD) löst die Pattsituation zugunsten der neuen Mehrheit auf.

11.12.2001 – Ratsbeschluss zur Einstellung der Ostring-Planungen
Die neue Ratsmehrheit bringt auf der Ratssitzung am 21.11.2001 den Antrag ein, die Planungen für den Ostring einzustellen und keine Finanzmittel für den Ostring in den Haushalt 2002 einzustellen. Zudem sollen die Ostring-Verträge mit dem Landkreis Harburg gekündigt werden.
Abstimmung im Finanz- und Bauausschuss am 29.11.2001: 4 dafür, 4 dagegen (ohne Empfehlung in den Rat)
Abstimmung Rat: 20 dafür, 18 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

23.05.2002 – Öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Ostring Buchholz
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ostring findet (trotz des poltischen Aus des Ostrings aus Buchholz) die Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 23.05.2002 bis 24.06.2002 statt. Bis zum 09.07.2002 können schriftliche Einwendungen gegen den Plan erhoben werden.

27.08.2002 – Stellungnahme der Stadt Buchholz zum Planfeststellungsverfahren
In der Stellungnahme der Stadt Buchholz wird die ablehnende Haltung der Stadt zum Ostring nochmals untermauert.
Abstimmung: 19 dafür, 18 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

28.02.2006 – Aktualisierung Verkehrsentwicklungsplan
Der existierende VEP wurde durch eine Fortschreibung im September 2005 (Ingenieurbüro Prof. Topp, R+T) aktualisiert (VEP 2005). Feststellung, dass ein alternatives Maßnahmenbündel aus neuer Bahnbrücke, Südtangente und Ausbau Mühlentunnel eine ähnliche Entlastungswirkung auf den innenstädtischen Kfz.-Verkehr aufzeigen kann wie eine Ostringlösung. Der Rat nimmt den VEP 2005 zur Kenntnis (DS 01-06/0786.006).
Abstimmung: 23 dafür, 11 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen)

10.09.2006 – Kommunalwahl
Die Kommunalwahl führt zu einer neuen Mehrheit von CDU und FDP. Wilfried Geiger (parteiloser Kandidat der CDU und FDP sowie Ostring-Befürworter) wird Bürgermeister.

23.01.2007 – Ratsbeschluss Wiederaufnahme Planungen zum Ostring
Durch die Mehrheit von CDU und FDP wird folgender Ratsbeschluss gefasst: „Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die neue Kreisstraße zur Verkehrs-Entlastung der Stadt Buchholz östlich um den Stadtkern herum gemeinsam mit dem Landkreis zu realisieren“.

05.10.2007 – Fortsetzung Planfeststellungsverfahren
Seit der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Sommer 2002 ruhte das Planfeststellungsverfahren zum Ostring. Die Stadt Buchholz und der Landkreis Harburg haben nun entschieden, das Planfeststellungsverfahren fortzusetzen, ohne die Planunterlagen erneut auszulegen. Neubürgern (insbesondere aus der Märchensiedlung) wird damit verwehrt, ihre Einwendungen in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

Oktober 2007 – Erstellung einer neuen Verkehrsuntersuchung Ostring (VU Ostring 2007)
Das Ingenieurbüro R+T präsentiert eine Fortschreibung zur Verkehrsuntersuchung Ostring. Durch eine Verkehrszählung aus Mai 2007 werden die Ist-Verkehrszahlen mit den prognostizierten Zahlen für 2015 (und 2020) verglichen und zur Entlastung des innerstädtischen Kfz.-Verkehrs der Bau des Ostrings empfohlen.

05.03.2008 – Einwohnerversammlung
In der Buchholzer EMPORE findet eine Einwohnerversammlung zu den wieder aufgenommenen Ostring-Planungen statt. Viele Buchholzerinnen und Buchholzer zeigten einen starken Bürgerprotest gegen diese Planungen.

01.07.2008 – Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren am 1. und 2. Juli 2008.

13.02.2009 – Planfeststellungsbeschluss Ostring Buchholz
Die Ostring-Planung wurde am 13. Februar 2009 festgestellt (Planfeststellungsbeschluss).

April 2009 – Machbarkeitsstudie Ostring als PPP-Modell
Für den Kreisentwicklungsausschuss des Landkreises wird eine Machbarkeitsstudie über eine Realisierung des Ostrings als Öffentliche Private Partnerschaft (PPP-Modell) erstellt. Diese offenbart wesentlich höhere Kosten für die Erstellung und Unterhaltung des Ostrings, als bislang von Stadt Buchholz und Landkreis Harburg propagiert.

15.12.2009 – Flurbereinigung Ostring Buchholz
Die Flurbereinigung Ostring Buchholz wird angeordnet.

April 2010
Beginn der Pflanzarbeiten für die Fledermausleitstrukturen am südlichen Trassenverlauf.

08.02.2011 – Verwaltungsgericht hebt Planfeststellungsbeschluss auf
Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hebt den Planfeststellungsbeschluss vom 13. Februar 2009 auf. Eine Berufung wird nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Berufung legt der Landkreis Harburg Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein.

Download Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zum „Ostring-Urteil“
Download „Ostring-Urteil“ des Verwaltungsgerichts Lüneburg

10.03.2011 – Verwaltungsausschuss lehnt Bürgerbefragung ab
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz entschied bei Enthaltung der FDP gegen den CDU-Antrag, bei der Kommunalwahl im September 2011 auch eine Bürgerbefragung zum Ostring durchzuführen. Begründung: Die Kommunalwahl ansich wird über die Zukunft des Ostrings entscheiden. Eine separate Bürgerbefragung sei daher nicht nötig.

05.07.2011 – Ratsbeschluss über Änderung des Ostring-Vertrags
Der Rat der Stadt Buchholz beschließt die Änderung und Ergänzung des Ostring-Vertrages vom 03.09.2001 mit dem Landkreis Harburg (DS 01-06/0773.002).
Abstimmung: 22 dafür, 13 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen).

Zuvor wird der Antrag der SPD-Fraktion, in den Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit einzubauen, abgelehnt (DS 01-06/0773.003).
Abstimmung: 13 dafür, 22 dagegen, keine Enthaltungen (somit abgelehnt).

11.09.2011 – Kommunalwahl
Die Kommunalwahl führt zu einer neuen Mehrheit von SPD, Grüne, Die Linke, Buchholzer Liste und Piratenpartei.

Rat der Stadt Buchholz 2011

07.10.2011 – Antrag auf Ruhen des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht
Der Landkreis Harburg beantragt aufgrund der Kommunalwahl das Ruhen des Verfahrens über die Beschwerde bezgl. der Nichtzulassung einer Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.

06.03.2012 – Bürgerbefragung zum Ostring
Der Antrag von CDU, FDP und UWG zur Durchführung einer Bürgerbefragung zum Ostring erhält durch einen Fehler bei der geheimen Abstimmung überraschend eine Mehrheit.
Abstimmung: 19 dafür, 16 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen).

17.04.2012 – Außerplanmäßige Ratssitzung zum Ostring
Auf einer außerplanmäßigen Ratssitzung zum Thema Ostring wird der Ratsbeschluss zur Durchführung einer Bürgerbefragung vom 06.03.2012 wieder aufgehoben (DS 11-16/0025.008).
Abstimmung: 20 dafür, 17 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen).

Außerdem beschließt der Rat, die Ostring-Verträge mit dem Landkreis aufzuheben bzw. zu kündigen, sämtliche Haushaltsmittel für den Ostring zu streichen und den Ratsbeschluss vom 05.07.2011 zur Änderung und Ergänzung des Ostring-Vertrags vom 03.09.2001 wieder aufzuheben (DS 11-16/0025.004).
Abstimmung: 20 dafür, 17 dagegen, keine Enthaltungen (somit beschlossen).

Nach Auffassung der neuen Ratsmehrheit ist die Geschäftsgrundlage für die Ostring-Verträge durch die Urteile des Verwaltungsgerichts in Lüneburg, mit denen der Planfeststellungsbeschluss für den Ostring aufgehoben wurde, entfallen. Außerdem muss Buchholz sich aus der vertraglichen Bindung an eine im letzten Jahrhundert geplante, in der Entscheidung des Landkreises liegende Straßenbauvariante befreien und seine Entscheidungsmacht zurückgewinnen, um auf einen Pfad zu einer nachhaltigen Verkehrs- und Stadtentwicklung zurückzufinden.

02.07.2012 – Antrag der Grünen im Kreistag des Landkreises abgesetzt
Die Gruppe Grüne/Die Linke hatte im Kreistag beantragt, die Ostring-Verträge mit der Stadt Buchholz aufzulösen. Auf Antrag der CDU wurde der Beschlusspunkt von der Tagesordnung des Kreistages am 02.07.2012 genommen. Begründung: man wolle das Bürgerbegehren zu den Ostring-Verträgen in Buchholz abwarten.
Abstimmung: 31 dafür, 29 dagegen (somit beschlossen).

Nach Einschätzung des Buchholzer Bürgermeisters Gieger, erklärter Ostring-Befürworter, sei eine außerordentliche Kündigung, die durch den Ratsbeschluss vom 17.04.2012 für den Fall des Scheiterns einer einvernehmlichen Verhandlungslösung zur Aufhebung der Ostring-Verträge vorgesehen war, rechtlich nicht möglich und würde daher von ihm nicht vorgenommen. Damit verhält sich der Bürgermeister rechtwidrig. Denn nach § 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG ist er gesetzlich verpflichtet, die Beschlüsse des Rates auszuführen.

20.01.2013 – Bürgerentscheid Ostring-Verträge
Auf Initiative von drei Ostring-Befürwortern kam es mit Unterstützung durch CDU, FDP und UWG zu einem Bürgerentscheid über die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 17.04.2012.

Download Muster-Stimmzettel Bürgerentscheid Ostring-Verträge
Download Informationsblatt der Stadt Buchholz zum Bürgerentscheid Ostring-Verträge

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid finden Sie hier!

Eine Mehrheit von 12.671 Buchholzer Bürgerinnen und Bürger (61,8%) votierte für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses, 7.848 bzw. 38,2% dagegen. Die Wahlbeteiligung lag bei 65,1%. Auch wenn das Zustandekommen des Bürgerentscheids äußerst fragwürdig ist,  bleiben nun die sog. Ostring-Verträge, die zwischen der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg über die Planung und den Bau des Ostrings geschlossen wurden, bestehen.

01.07.2013 – Wiederaufnahme des Verfahrens um den Planfeststellungsbeschluss vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
Mit Schreiben vom 01.07.2013 beantragt der Landkreis Harburg die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.

In der Begründung des Schreibens heißt es: “Sowohl der Beklagte [Landkreis Harburg] als auch die Stadt Buchholz halten weiterhin an dem streitgegenständlichen Vorhaben und dem Planfeststellungsbeschluss fest”.

Wie kommt man auf diese Aussage? Im Rat der Stadt Buchholz bilden die Gruppe aus SPD, Grünen und Kristian Stemmler, die Buchholzer Liste und die Piratenpartei eine Mehrheit gegen den planfestgestellten Ostring.

18.09.2013 – Verkehrsstrom- und Problemanalyse in der Innenstadt Buchholz
In einer „Verkehrsstrom- und Problemanalyse in der Innenstadt Buchholz“ wird auch die Nord-Süd-Achse näher untersucht. In Überlastungssituationen verlängert sich danach die Fahrzeit von 5-7 Minuten im Normalzustand auf bis zu 15 Minuten in den Morgen- und Abendspitzen. Zur kurz- und mittelfristige Problemlösung wird von dem Planungsbüro Logos vorgeschlagen, die Ampelsteuerungen zu modernisieren, z. T. Abbiegespuren zu verlängern und Fahrstreifeneinteilungen zu verändern sowie die Bevorrechtigung des Buchholz Busses zu überprüfen. Als lanfristiger Ansatz wird neben einer verkehrlichen Entlastung empfohlen, den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr zu stärken.

12.11.2013 – Mühlentunnel und Südtangente haben Priorität
Im Rahmen der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für Buchholz belegt das Verkehrsplanungsbüro SHP Ingenieure den Neubau des Mühlentunnels und die Realisierung der Südtangente mit einer höheren Priorität als dem Bau einer Ostumgehung.

06.12.2013 – Aufnahme von Haushaltsmittel für den Ostring abgelehnt
Die Ratsfraktionen von CDU und FDP beantragen gemeinsam, 1,5 Mio. Euro in die mittelfristige Finanzplanung der Haushaltsjahre 2015-2017 für den Ostring aufzunehmen.

Der Antrag wurde vom Rat der Stadt Buchholz mit den Gegenstimmen der Ratsmehrheit (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Kristian Stemmler (parteilos), Buchholzer Liste und Piratenpartei) und einigen Enthaltungen aus den Reihen der Antragsteller (darunter auch Bürgermeister Geiger) abgelehnt.

15.06.2014 – Röhse wird neuer Bürgermeister in Buchholz
In einer Stichwahl setzt sich Ostring-Befürworter Jan-Hendrik Röhse (CDU) deutlich gegen seinen Kontrahenten, den Ostring-Gegner Joachim Zinnecker (Bündnis 90 – Die Grünen), durch und wird ab 1. November 2014 für sieben Jahre neuer Buchholzer Bürgermeister. Für Röhse votierten 61,3 % der Wählerinnen und Wähler (Wahlbeteiligung: 42 %). Zinnecker wurde von SPD, Grünen, Buchholzer Liste, Piratenpartei und auch der BIO unterstützt.

Juli 2014 – Endbericht Mobilitätskonzept 2025
In rund zwei Jahren intensiver Arbeit mit Beteiligung der Öffentlichkeit wurde für die Stadt Buchholz ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Aufgabe war es, die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Verkehr bis 2025 sowie Vorschläge für konkrete Maßnahmen inkl. Priorisierung herauszuarbeiten. Das Mobilitätskonzept wurde fachlich von SHP Ingenieure aus Hannover begleitet.

Im vorliegenden Endbericht stellt Prof. Dr. Haller fest, dass der Bau des Ostrings nicht die oberste Priorität haben sollte.

Wenn man eine verkehrliche Entlastung auf der Nord-Süd-Achse anstrebe, sei der Ostring aber die wirkungsvollste Einzelmaßnahme, so Haller. Diese Einschätzung lässt offen, ob ggf. ein Bündel von kleineren Maßnahmen zur selben Entlastungswirkung wie ein Ostring kommen könnte.

Außerdem ergaben die Untersuchungen, dass rund 69% aller Kfz-Verkehre sogenannte Binnenverkehre, also Verkehre mit Quelle und Ziel im Stadtgebiet von Buchholz, sind. Wie diese Verkehre durch eine Umgehungsstraße Ostring entlastet werden sollen, bleibt äußert fraglich.

24.10.2014 – Neue Verkehrszählung: Verkehr weiter rückläufig
Im Rahmen einer verkehrliche Bewertung der Straßenneubauvarianten Mühlentunnel, Südtangente und Ostring durch das Verkehrsplanungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH fand im Frühjahr 2014 eine neue Verkehrszählung statt (vgl. Abschlussbericht PGT vom 24.10.2014). Der Verkehr ist demnach insbesondere auf der Nord-Süd-Achse weiter zurückgegangen. Auf der Canteleubrücke ist die verkehrliche Belastung aktuell so groß, wie sie 2007 für die Zeit nach dem Bau des Ostrings prognostiziert wurde. Wozu jetzt also noch einen Ostring-Bau?

22.01.2015 – Mediationsverfahren zur Beilegung des Rechtsstreits
Mit Beschluss vom 22. August 2014 lässt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) überraschend die Berufung im Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring zu. Damit war die Beschwerde des Landkreises Harburg erfolgreich. Am 8. Februar 2011 hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss Ostring Buchholz aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Sowohl der Landkreis Harburg als auch die Kläger stimmen im Januar 2015 dem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) empfohlenen und von fast allen Parteien im Rat der Stadt Buchholz befürworteten Mediationsverfahren zur Beilegung des Rechtsstreits zu. Sollte das Mediationsverfahren nicht erfolgreich enden, geht der Rechtsstreit um den Ostring in die nächste Runde, dem Berufungsverfahren vor dem OVG in Lüneburg.

27.04.2015 – Bypass „Am langen Sal“ eine Alternativlösung?
SPD und Bündnis 90/Die Grünen favorisieren statt des Ostrings einen sog. Bypass über die Straße Am langen Sal. Um die Machbarkeit dieses Vorschlags zu überprüfen, wurde eine verkehrliche Bewertung dieser Straßenneubauvariante beauftragt. Der Schlussbericht liegt nun vor. Im Ergebnis wird festgehalten, dass die Realisierung des Bypasses als städtische Hauptverkehrsstraße technisch machbar ist und den innerstädtischen Verkehr um ca. 17% entlasten könnte.

27.01.2016 – Mediationsverfahren endgültig gescheitert
Nachdem sowohl der Landkreis Harburg als auch die Kläger erklärt haben, dass das Mediationsverfahren endgültig gescheitert ist, nimmt das OVG das streitige Verfahren wieder auf. Vorausgegangen war der Versuch einer außergerichtlichen Mediation mit den politischen Parteien in Buchholz, die an der kompromisslosen Ablehnung von CDU und FDP gescheitert ist. SPD und Bündnis 90/Die Grünen versuchten über den Vorschlag einer Alternativtrasse, den sog. Bypass, vergeblich eine Annäherung.

11.09.2016 – Kommunalwahl
Die Ostringbefürworter CDU und FDP haben zusammen mit der Bürgermeisterstimme 18 Stimmen im neuen Stadtrat, genau so viele wie die Ostringgegner SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Buchholzer Liste. Diese Pattsituation wird nur durch die drei Stimmen der „AfD-Ratsherren“ zu Gunsten der Ostringbefürworter aufgelöst. Obwohl CDU und FDP im Wahlkampf angekündigt hatten, nicht mit der populistischen AfD zusammenarbeiten zu wollen, feiert man den Wahlsieg über die Ostringgegner.

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21.12.2016 – OVG weist Berufung zurück
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat die Berufung des Landkreises Harburg gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen. Der rechtliche Widerstand der BIO führt damit auf ganzer Linie nach fast acht Jahren zum Erfolg. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring war, ist und bleibt rechtswidrig.

25.11.2017 – Ratsmehrheit für neuen Ostring
Unter dem Namen „Buchholz 2025plus“ präsentierte die Stadtverwaltung eine städtebauliche Wohnentwicklung im Osten der Stadt, in Verbindung mit einer östlichen Umgehungsstraße. Nachdem die Bürgerwerkstatt am 04.11.2017 eine östliche Umgehungsstraße mehrheitlich befürwortet hat, votierten auf der Ratswerkstatt am 25.11.2017 fast alle Ratsfraktionen ebenfalls für diese Wohnbauentwicklung und für einen neuen Ostring (CDU, FDP, SPD, Grüne und AfD). Einzig die Buchholzer Liste sprach sich gegen eine östliche Umgehungsstraße aus.

13.03.2018 – Grundsatzbeschluss zu „Buchholz 2025plus
Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und AfD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, einen Rahmenplan für das Stadtentwicklungskonzept „Buchholz 2025plus“ (Oststadt und Ostring) zu erarbeiten. Buchholzer Liste und Die Linke stimmen dagegen.
Abstimmung: 28 dafür, 6 dagegen (somit beschlossen)

14.04.2018 – Vorzug erhält die Planungsvariante 7.1
Nach einem Variantenvergleich der vorliegenden Planungsvarianten wird der sog. Variante 7.1 der Vorzug gegeben. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung per Beschluss gebeten, diese Vorzugsvariante zusammen mit dem Landkreis Harburg weiter zu untersuchen. Dafür stimmten CDU, FDP und AfD, aber nur Teile der SPD und der Grünen.
Abstimmung: 24 dafür, 11 dagegen (somit beschlossen)

17.09.2020 – Entwurf Rahmenplan „Buchholz 2025plus
Der Entwurf des Rahmenplans Buchholz 2025plus wird vom Verwaltungsausschuss am 17.09.2020 gegen die Stimme der Buchholzer Liste zustimmend zur Kenntnis genommen (8 dafür, 1 dagegen). Auf Grundlage dieses Entwurfs soll nun die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Die BIO hat zur Rahmenplanung ausführlich Stellung bezogen. Siehe hier!

21.10.2020 – Machbarkeitsuntersuchung Östliche Umfahrung Buchholz i.d.N.
Mit der Ratsdrucksache DS 16-21/0786 stellt die Stadtverwaltung die Machbarkeitsuntersuchung zum OstringNeu vor. Auf Basis dieser Vorstudie soll der Landkreis gebeten werden, ein Planfeststellungsverfahren zu beginnen. Mit der Ratsdrucksache DS 16-21/0786.001 wurden am 01.02.2021 ergänzende Informationen zur Planung veröffentlicht.

23.03.2021 – Stadtrat votiert für Neuaufnahme der Ostring-Planungen
Auf Basis der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Trassenvarianten soll der Landkreis ein Planfeststellungsverfahren beginnen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, über die Aufteilung der Kosten und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens Gespräche mit dem Landkreis zu führen und dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorstellen. 23 Pro-Stimmen (CDU, FDP, AfD und 5x SPD und Bgm. Röhse) sowie 12 Contra-Stimmen (Buchholzer Liste, Grüne, Die LINKE, 2x SPD sowie das fraktionsloses Ratsmitglied Stehnken).