Wie kam es zum Bürgerentscheid?

Durch die Kommunalwahl 2011 haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt Buchholz dahingehend verändert, dass nun die Ostring-Gegner von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Buchholzer Liste, Die Linke und Piratenpartei die Stimmenmehrheit (21 Sitze) gegenüber den Ostring-Befürwortern von CDU, FDP, UWG und Bürgermeister (18 Sitze) stellen.

Diese neue Ratsmehrheit hatte den Bürgermeister am 17.04.2012 per Ratsbeschluss aufgefordert, die Verträge mit dem Landkreis über die Planung und den Bau des Ostrings einvernehmlich aufzuheben oder, falls dieses nicht möglich ist, außerordentlich zu kündigen. Nach Auffassung der neuen Ratsmehrheit ist die Geschäftsgrundlage für die Verträge durch die Urteile des Verwaltungsgerichts in Lüneburg vom 08.02.2011, mit denen der Planfeststellungsbeschluss für den Ostring aufgehoben wurde, entfallen. Außerdem muss Buchholz sich aus der vertraglichen Bindung an eine im letzten Jahrhundert geplante, in der Entscheidung des Landkreises liegende Straßenbauvariante befreien und seine Entscheidungsmacht zurückgewinnen, um auf einen Pfad zu einer nachhaltigen Verkehrs- und Stadtentwicklung zurückzufinden. Der Ostring muss daher gestoppt werden.

Eine einvernehmliche Auflösung der Ostring-Verträge war erwartungsgemäß (Bürgermeister und Landrat sind Ostring-Befürworter!) nicht verhandelbar. Eine außerordentliche Kündigung ist gemäß rechtlicher Einschätzung des Bürgermeisters nicht möglich und wurde daher nicht vorgenommen. Nach unserer Ansicht verhält sich der Bürgermeister hier rechtswidrig. Denn nach § 85 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG ist der Bürgermeister gesetzlich verpflichtet, die Beschlüsse des Rates auszuführen.

Parallel wurde mit Untersützung von CDU, FDP und UWG ein Bürgerbegehren initiiert, dessen Erfolg Voraussetzung für die Durchführung eines Bürgerentscheids ist. Dafür war es notwendig, mehr als 3.200 Unterstützer zur Durchführung eines Bürgerentscheids zu den Ostring-Verträgen zu finden. Mit knapp 5.000 Unterschriften wurde dieses Ziel erreicht, so dass der angestrebte Bürgerentscheid nun am 20.01.2013 stattfindet.