Schlagwort-Archive: Stadt Buchholz

Mobilitätswende … die Zeit ist reif!

Leider nicht in Buchholz… hier wird ab kommendem Jahr für 4,3 Mio. Euro ein Straßenkonzept von vorvorgestern geplant. Dafür stimmten in der Sitzung des Buchholzer Stadtrats am 31.05.2022 – geheim – CDU, FDP, AfD und die Mehrheit der SPD, und dagegen die Buchholzer Liste, die Grünen, Die Linke und eine SPD-Minderheit. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am 27.06.2022 ebenfalls mehrheitlich für eine Wiederaufnahme der Planungen.

Ob dieser Ostring je bezahlbar werden kann, weiß heute keiner. Sicher ist aber: Weiterlesen

Stadtrat votiert für Neuaufnahme Ostring-Planungen

Der Buchholzer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Machbarkeitsstudie zum Ostring zur Kenntnis genommen und befürwortete die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch den Landkreis Harburg auf Basis der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Vorzugsvarianten. Zudem wurde der Bürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis Gespräche über die Aufteilung der Kosten und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu führen, deren Ergebnisse Grundlage einer finalen Entscheidung durch den Stadtrat werden sollen.

Es wurde die erwartet hitzige Debatte. Besondere Lichtblicke waren die Reden von Udo Antons (Die LINKE), Gudrun Eschment-Reichert (SPD), Christoph Selke (Buchholzer Liste) und Joachim Zinnecker (Grüne). Die Rede von Frau Eschment-Reichert sowie die Position der Buchholzer Liste finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Das Abstimmungsergebnis lautete 23 pro und 12 contra (keine Enthaltungen).
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Von Landschaftsschutzgebiet bis Innenentwicklung – BIO-Einwände gegen Buchholz 2025plus

Zum Rahmenplan Buchholz 2025plus hat die BIO acht Einwände ausführlich begründet. Im Zuge der Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden sie an Verwaltung und Politik auf Stadt- und Kreisebene sowie an alle Umweltverbände versandt. Unser Fazit dabei: Je tiefer wir in das Thema einsteigen, desto verstörender erscheint uns das gesamte Bauvorhaben. Während der schöne Buchholzer Osten ganz offiziell das Zeug zum Landschaftsschutzgebiet hätte, möchten die Buchholzer Stadtverwaltung und Teile der Politik das Gebiet ohne Not einer großflächigen Bebauung mit einem Ostring preisgeben, um ganz nebenbei ein noch größeres Loch in den mehr als angeschlagenen Haushalt zu reißen. Lesen Sie selbst …

E-Mail vom 24.11.2020 an die Buchholzer Stadtverwaltung, den Rat der Stadt Buchholz i.d.N. und den Kreistag des Landkreises Harburg (7 MB)
 

Moderates Bevölkerungswachstum ohne Flächenversiegelung realisieren

Wie können Zuzugswünsche junger Familien nach Buchholz mit dem Wohnbedarf älterer Menschen vorteilhaft zusammen gedacht werden? Was hat all das mit Flächen- und Klimaschutz zu tun? Vor dem Hintergrund der Buchholzer Altersstruktur und einem Gutachten der Niedersächsischen Förderbank (N-Bank) hat die BIO Verwaltung und Politik auf Stadt- und Kreisebene darüber informiert, wie moderates Bevölkerungswachstum ohne Bebauung auf der tatsächlich grünen Wiese im Buchholzer Osten aussehen könnte. Das ausführliche Schreiben lesen Sie bitte hier.

Dramatischer Schuldenanstieg

Grafik: Stadt Buchholz i.d.N.

In der Sitzung des Rates der Stadt Buchholz i.d.N. am 25.09.2018 wurde vom Stadtkämmerer Dirk Hirsch der Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2019+2020 vorgestellt. Die Schulden der Stadt werden bis 2023 in schwindelerregende Höhen klettern. In den nächsten fünf Jahren soll gemäß Prognose der Schuldenstand von 52 Mio. EUR um rd. 67 % auf dann 87 Mio. EUR steigen. Weiterlesen

Neuer BIO-Vorstand

Auf unserer Mitgliederversammlung, die am 14.09.2018 in der Heideschule stattfand, wurde ein neuer BIO-Vorstand gewählt:

Grit Weiland (Vorsitzende)
Dr. Rolf Reineke-Koch (Stv. Vorsitzender)
Britta Berkowski (Schriftführerin)

Peter Eckhoff ist als Kassenwart in seinem Amt bestätigt worden. Weiterlesen

Deutliche Worte zur finanziellen Lage der Stadt Buchholz

Anlässlich seiner Vereidigung fand Bürgermeister Röhse gestern in der Ratssitzung deutliche Worte zur finanziellen Situation der Stadt Buchholz.

Die Verschuldung der Stadt Buchholz aus langfristigen Krediten (27 Mio. €), kurzfristigen Kassenkrediten (8 Mio. €) und finanziellen Verpflichtungen aus der Übernahme des GE III am Trelder Berg (10 Mio. €) beträgt aktuell rund 45 Mio. €. Rechnet man die derzeit noch offenen Zahlungsverpflichtungen von 2,5 Mio. € aus dem Public Private Partnership-Projekt (PPP-Projekt) Nordheidehalle dazu, beträgt die Gesamtverschuldung der Stadt Buchholz rund 47,5 Mio. €. Weiterlesen

Rechtsstreit um Ostring geht in die nächste Runde

Der Landkreis Harburg beantragt im Berufungsverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (VG) vom 08.02.2011, mit dem der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring als rechtswidrig aufgehoben wurde, dahingehend zu ändern, dass die ursprüngliche Klage abgewiesen wird. Sollte der Landkreis Harburg in diesem Berufungsverfahren Erfolg haben, würde der Planfeststellungsbeschluss vom 13.02.2009 rechtskräftig werden und ein Baurecht für den Ostring geschaffen. Weiterlesen

Verfahren vor dem OVG Lüneburg wiederaufgenommen

Mit Schreiben vom 01.07.2013 beantragt der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Klagverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring.

In der Begründung des Schreibens heißt es: „Sowohl der Beklagte [Landkreis Harburg] als auch die Stadt Buchholz halten weiterhin an dem streitgegenständlichen Vorhaben und dem Planfeststellungsbeschluss fest“.

Wie kommt man auf diese Aussage? Im Rat der Stadt Buchholz bilden die Gruppe aus SPD, Grünen und Kristian Stemmler, die Buchholzer Liste und die Piratenpartei eine Mehrheit gegen den planfestgestellten Ostring.

Ergänzung vom 27.07.2013:

Geradezu schizophren wirkt vor diesem Hintergrund die aktuelle Presseberichterstattung im Nordheide Wochenblatt vom 27.07.2013. Dort wird berichtet, dass der Landkreis Harburg „keine Chancen sieht, das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg auszuhebeln“. Warum beantragt man dann die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zur Zulassung der Berufung? Muss man das verstehen? Warum wird diese Einschätzung öffentlich gemacht? Was wird da wieder für ein Spiel gespielt? Wir bleiben dran und werden berichten, sobald sich etwas Neues ergibt.