§ 1 Name und Sitz
Der Name der Bürgerinitiative lautet „BürgerInitiative Ostring“ kurz BIO.
Die BIO hat ihren Sitz in Buchholz in der Nordheide.
§ 2 Ziel
Die BIO verfolgt parteiübergreifend das nachstehende Ziel:
Die Forderung einer vernünftigen, ökologisch, ökonomisch, ganzheitlich und zukunftsorientiert ausgewogenen Verkehrsplanung im Raum Buchholz in der Nordheide.
§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Jeder kann Mitglied werden, sofern er die Satzungsinhalte unterstützt und das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat.
3.2 Die Mitgliedschaft wird schriftlich erklärt.
3.3 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
3.4 Der Austritt kann jederzeit ohne Angabe von Gründen an den Vorstand erklärt werden. Er ist mit sofortiger Wirkung gültig.
3.5 Ein Mitglied kann aus der BIO ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen der BIO verletzt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit Stimmenmehrheit. Gegen die Entscheidung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.
§ 4 Einkünfte und Ausgaben
4.1 Die Einkünfte setzen sich ausschließlich aus freiwilligen Spenden (Bankverbindung siehe unter 4.4) zusammen.
4.2 Sollten die Spenden nicht in ausreichender Höhe eingehen, entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes über Einführung und Höhe eines Mitgliederbeitrages.
4.3 Es wird vom Kassenwart eine genaue Buchführung über Einnahmen und Ausgaben geführt.
4.4 Das Vermögen ist auf folgendem Bankkonto hinterlegt:
BürgerInitiative Ostring (BIO)
IBAN DE29 2075 0000 0040 1010 16
Sparkasse Harburg-Buxtehude
BIC: NOLADE21HAM
Verfügungsberechtigt sind der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sowie der Kassenwart je einzeln in Abstimmung miteinander.
4.5 Die Mittel dürfen nur für Satzungszwecke ausgegeben werden. Persönliche Zuwendungen an einzelne Mitglieder sind ausgeschlossen. Die Funktionsträger arbeiten ehrenamtlich.
4.6 Die Entscheidung über die Verwendung der Mittel obliegt dem Vorstand. Er gibt darüber einen jährlichen Rechenschaftsbericht an die Mitgliederversammlung (MV).
4.7 Bei Auflösung der BIO entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Restvermögens.
§ 5 Gliederung und Organe
Die Organe der BIO sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
5.1 Mitgliederversammlung (MV)
5.1.1 Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche MV statt.
5.1.2 Die MV ist beschlussfähig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich einberufen wurde und wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
5.1.3 Eine außerordentliche MV findet statt, wenn dies im Interesse der BIO erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von sieben Mitgliedern schriftlich beim Vorstand verlangt wird; dabei sind die Gründe anzugeben.
5.1.4 Die MV beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen.
5.2 Vorstand
5.2.1 Der Vorstand besteht aus folgenden Funktionsträgern:
a) dem Vorsitzenden
b) dem 1. Stellvertreter
c) dem 2. Stellvertreter
d) dem Kassenwart
e) dem Schriftführer
5.2.2 Der Vorstand wird von der MV für ein Jahr gewählt. Die Wiederwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist möglich.
5.2.3 Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen.
5.2.4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Ein fehlendes Vorstandsmitglied kann seine Stimme auf ein anderes übertragen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und übertragenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
§ 6 Einberufung, Ablauf und Aufgaben der MV
6.1 Einberufung
6.1.1 Die MV soll spätestens ein Jahr nach der letzten ordentlichen MV erfolgen.
6.1.2 Jedes Mitglied kann beim Vorstand schriftlich Anträge zur Tagesordnung einreichen.
6.1.3 Die Einberufung der MV erfolgt schriftlich mit der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung.
6.1.4 Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.
6.2 Ablauf
6.2.1 Die MV wird vom Vorstand geleitet.
6.2.2 Durch Beschluss der MV kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.
6.2.3 Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich durch Handzeichen.
6.3 Aufgaben
6.3.1 Entlastung und Unterstützung des Vorstands bei den BIO-Aktivitäten.
6.3.2 Wahl und Abberufung des Vorstandes
6.3.3 Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung der BIO.
§ 7 Protokollierung von Beschlüssen
7.1 Alle Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
7.2 Die Protokolle sind von jedem Mitglied jederzeit beim Vorstand einzusehen.
§ 8 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen eines schriftlichen Antrags vom Vorstand an alle Mitglieder und müssen mit einer Frist von mindestens einem Monat auf einer MV mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
§ 9 Auflösung der BIO
Die Auflösung der BIO bedarf eines schriftlichen Antrags vom Vorstand an alle Mitglieder und muss mit einer Frist von mindestens einem Monat auf einer MV mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
§ 10 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt mit Gründung der BIO am 28.06.2000 in Kraft.