Der Wortlaut, über den im Rahmen des Bürgerentscheids am 20.01.2013 abgestimmt wird, lautet:
„Soll der Beschluss des Rates der Stadt Buchholz vom 17. April 2012 (DS 11-16/0025.004), der zum Inhalt hat, die Verträge mit dem Landkreis Harburg zum Bau des Ostringes aufzuheben bzw. zu kündigen, zu Ziffer 2.) aufgehoben werden?“
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Der zur Abstimmung gestellte Ratsbeschluss, Ziffer 2, hat folgenden Wortlaut:
„Der Bürgermeister wird bis zum 31.05.2012 eine Aufhebung der Vereinbarung zwischen der Stadt Buchholz in der Nordheide und dem Landkreis Harburg betreffend den Bau der Umgehungsstraße „Ostring“ vom 03.09.2001 sowie der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Harburg und der Stadt Buchholz in der Nordheide betreffend die Planung des Ostringes Buchholz vom 31.10./25.11.1997 bewirken. Eine einvernehmliche Aufhebung ist anzustreben. Sofern keine Bereitschaft des Landkreises Harburg hierzu besteht, sind die Vereinbarungen außerordentlich zu kündigen.“