Der Bürgerentscheid zu den Ostring-Verträgen am 20.01.2013 entscheidet nicht über die Frage, ob der Ostring gebaut wird oder nicht. Dieses wäre rechtlich unzulässig, da nur Belange im ausschließlichen Einflussbereich der Stadt Buchholz Gegenstand eines Bürgerentscheids sein können.
Geht der Bürgerentscheid im Sinne der Initiatoren und Ostring-Befürworter positiv aus, blieben lediglich die Verträge zwischen dem Landkreis Harburg und der Stadt Buchholz zur Planung und zum Bau des Ostrings (vorerst) bestehen. Dieses wird von den Initiatoren sowie von der CDU, FDP und UWG allerdings verschwiegen, so dass schon bei der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren der Eindruck erweckt wurde, es werde über den Ostring selbst abgestimmt.
Ebenso wenig stehen mögliche Alternativen zum Ostring zur Abstimmung, die im Rahmen des begonnenen Mobilitätskonzeptes diskutiert und untersucht werden sollen.
Von einer echten Bürberbeteiligung kann daher keine Rede sein.