Mit der Ratsdrucksache DS 16-21/0786 legt die Stadtverwaltung die Machbarkeitsuntersuchung zum OstringNEU vor. Auf Basis dieser Vorstudie soll der Landkreis gebeten werden, mit einem sog. Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des Baurechts zu beginnen.
Der Spuk geht also wieder von vorne los. Den Planfeststellungsbeschluss zum OstringALT hatten wir erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg beklagt. Das Urteil von Anfang 2011 wurde Ende 2016 nach Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes rechtskräftig.
Lassen Sie uns den Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 12.09.2021 nutzen, um eine politische Mehrheit gegen diesen OstringNEU aufzubauen. Andernfalls droht wohl erneut ein langwieriges Klageverfahren. Dazu brauchen wir dringend weitere Mitstreiter*innen, die sich in einem motivierten Team gegen den OstringNEU engagieren möchten. Bei Interesse schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@ostring-buchholz.de. Wir finden eine Aufgabe, die zu Ihnen und Ihren zeitlichen Vorstellungen passt. Sicher!
Unterstützen Sie uns! Nur gemeinsam sind wir stark!