Die BIO feiert nach 10 Jahren Widerstand einen Sieg vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg … ein Sieg für die Landschaft und Natur, für Buchholz und für die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat heute in allen drei Klagen gegen den Ostring im Sinne der Anträge entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Gericht aufgehoben. Die Klagen hatten daher in vollem Umfang Erfolg (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts). Der Ostring darf nicht gebaut werden. Eine Berufung wurde nicht zugelassen (siehe Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg). Ob der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.
Das rechtliche Planverfahren müsste demnach neu angestoßen und durchgeführt werden, damit der Ostring überhaupt realisiert werden kann. Dementsprechend lang waren die Gesichter der anwesenden Stadtvertreter Bürgermeister Geiger, Dezernent Röhse und FDP-Ratsmitglied Kempf.
Die BIO wird sich in den folgenden Monaten darauf konzentrieren, den Ostring wieder zum Wahlkampfthema zu machen. Am 11. September 2011 sind Kommunalwahlen. Mit veränderten Mehrheiten im Buchholzer Stadtrat könnte der Ostring auch politisch wieder vom Tisch kommen. Dann hoffentlich endgültig.