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Deutliche Worte zur finanziellen Lage der Stadt Buchholz

Anlässlich seiner Vereidigung fand Bürgermeister Röhse gestern in der Ratssitzung deutliche Worte zur finanziellen Situation der Stadt Buchholz.

Die Verschuldung der Stadt Buchholz aus langfristigen Krediten (27 Mio. €), kurzfristigen Kassenkrediten (8 Mio. €) und finanziellen Verpflichtungen aus der Übernahme des GE III am Trelder Berg (10 Mio. €) beträgt aktuell rund 45 Mio. €. Rechnet man die derzeit noch offenen Zahlungsverpflichtungen von 2,5 Mio. € aus dem Public Private Partnership-Projekt (PPP-Projekt) Nordheidehalle dazu, beträgt die Gesamtverschuldung der Stadt Buchholz rund 47,5 Mio. €. Weiterlesen

Verkehrsbelastung weiter rückläufig: Ostring unnötig!

Im Mai 2014 wurde erneut eine Verkehrszählung in Buchholz durchgeführt. Die Ergebnisse waren Grundlage für eine verkehrliche Bewertung der Straßenneubauvarianten Mühlentunnel, Südtangente und Ostring. Der Abschlussbericht des Verkehrsplanungsbüros PGT Umwelt und Verkehr GmbH vom 24.10.2014 wurde nun vorgelegt. Weiterlesen

69% Binnenverkehr

Grafik Anteil Binnenverkehr

Ziele im Kfz-Verkehr

Gemäß Untersuchungen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für Buchholz sind 69% aller Kfz-Fahrten sog. Binnenverkehr, also Fahrten mit Ziel und Quelle innerhalb von Buchholz (vgl. Endbericht zum Mobilitätskonzept 2015 aus Juli 2014).

Das stellt sich einem Skeptiker doch die berechtigte Frage, wie eine Ortsumgehungsstraße, nennen wir sie Ostring, diesen Verkehr überhaupt entscheidend entlasten können soll.

CDU und FDP täuschen ihre Anhänger

Die Ratsfraktionen von CDU und FDP haben in einem gemeinsamen Antrag gefordert, 1,5 Mio. Euro in die mittelfristige Finanzplanung der Haushalte für 2015 bis 2017 einzustellen. Weiterlesen

Bahnfahren ist günstiger und schneller

Die metronom Eisenbahngesellschaft hat in einem Verkehrsmittelvergleich untersucht, ob es für Berufspendler günstiger und schneller ist, täglich mit dem Auto oder mit der Bahn nach Hamburg zu pendeln.

Im Ergebnis hält metronom für die Strecke zwischen Buchholz und Hamburg fest, dass der metronom pro Strecke um 12 Minuten schneller und um 1,55 Euro günstiger fährt. Weiterlesen

Mühlentunnel und Südtangente haben Priorität

Mit der Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurde das Büro SHP Ingenieure beauftragt. Herr Haller von SHP priorisierte im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kraftfahrzeugverkehr und Straßennetz“ die seiner Meinung nach zukünftig wichtigsten Straßenbauprojekte.

1. Neubau Mühlentunnel
2. Realisierung Südtangente
3. Bau einer Ostumgehung mit begleitenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Kirchenstraße und Hamburger Straße

Fazit:
Derzeit wird auch vom Fachplaner einem Ostring nicht die höchste Priorität zugeschrieben.

30 Millionen für 5 Minuten

Das Verkehrsplanungsbüro Logos kam in einer „Verkehrsstrom- und Problemanalyse in der Innenstadt Buchholz“ unter anderen zu dem bereits bekannten Ergebnis, dass ein Schwerpunkt der Verehrsprobleme die Nord-Süd-Achse auf der Hamburger Straße und Kirchenstraße ist. Logos hat dabei u.a. untersucht, welche Auswirkung eine Überlastungssituationen auf die Fahrtzeiten in der Hamburger Straße – Kirchenstraße (Fahrtrichtung Süden) hat, und kommt hier zu folgenden Aussagen. Weiterlesen

Verfahren vor dem OVG Lüneburg wiederaufgenommen

Mit Schreiben vom 01.07.2013 beantragt der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Klagverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring.

In der Begründung des Schreibens heißt es: „Sowohl der Beklagte [Landkreis Harburg] als auch die Stadt Buchholz halten weiterhin an dem streitgegenständlichen Vorhaben und dem Planfeststellungsbeschluss fest“.

Wie kommt man auf diese Aussage? Im Rat der Stadt Buchholz bilden die Gruppe aus SPD, Grünen und Kristian Stemmler, die Buchholzer Liste und die Piratenpartei eine Mehrheit gegen den planfestgestellten Ostring.

Ergänzung vom 27.07.2013:

Geradezu schizophren wirkt vor diesem Hintergrund die aktuelle Presseberichterstattung im Nordheide Wochenblatt vom 27.07.2013. Dort wird berichtet, dass der Landkreis Harburg „keine Chancen sieht, das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg auszuhebeln“. Warum beantragt man dann die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zur Zulassung der Berufung? Muss man das verstehen? Warum wird diese Einschätzung öffentlich gemacht? Was wird da wieder für ein Spiel gespielt? Wir bleiben dran und werden berichten, sobald sich etwas Neues ergibt.