Die Ratsfraktionen von CDU und FDP haben in einem gemeinsamen Antrag gefordert, 1,5 Mio. Euro in die mittelfristige Finanzplanung der Haushalte für 2015 bis 2017 einzustellen.
Die Antragsbegründung lautet wie folgt: „Mit klarer Mehrheit haben sich in einem Bürgerentscheid rd. 2/3 der Buchholzer Bürger für den Bau eines „Ostrings“ zur Innenstadtentlastung ausgesprochen. Zur Zeit sind die entsprechenden Gerichtsentscheide zu dem Verfahren „Umgehungstrasse Ostring“ noch anhängig. In 2014 wird mit den Ergebnissen gerechnet. Da von einer positiven Entscheidung im Sinne einer Genehmigung zur Umsetzung dieser geplanten Trasse auszugehen ist, sind entsprechende Haushaltsmittel für die mittelfristige Finanzplanung einzuwerben“.
Antrag und Antragsbegründung können als ausschließlich populistisch nicht ernst genommen werden. Sie sind schlichtweg schwach sinnig. Das hat folgende Gründe:
- Entgegen der Begründung des Antrags ist ein positives Gerichtsurteil nicht wahrscheinlich, sondern eher unwahrscheinlich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring ausdrücklich für rechtswidrig erklärt. Woher CDU und FDP ihr besseres Wissen nehmen, weiß wohl nur das Christkind.
- Selbst wenn das Oberverwaltungsgericht dem gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung im kommenden Jahr stattgeben sollte (was schon unwahrscheinlich ist), wäre das nur der Beginn eines langwierigen zweitinstanzlichen Berufungsverfahrens. Ein Baubeginn wäre immer noch in weiter Ferne; deshalb ist es Unsinn, jetzt willkürlich Beträge in die mittelfristige Finanzplanung für 2015 ff. aufzunehmen, deren Höhe kein Mensch beurteilen kann.
- Wir haben kein Geld für den Ostring, wie der gerade verabschiedete Haushalt für 2014 zeigt. Der Ostring ist nicht für 500.000 Euro im Jahr zu finanzieren, sondern kostet viele Millionen, die auch bei einer Streckung zukünftig nicht finanzierbar sind. CDU, FDP und die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben die Bürgerinnen und Bürger auch für dumm verkaufen wollen und die Kostenfrage bewusst verschwiegen. Wenn es beim Bürgerbegehren um den Bau des Ostrings als solchen gegangen wäre, hätten die Kosten und Deckungsvorschläge auf den Tisch gehört, so sieht es das Gesetz vor. Um das zu vermeiden, wurde nur die Kündigung der Verträge mit dem Kreis zur Abstimmung gestellt. Hinzu kommt, dass über den Bau des Ostrings gar nicht abgestimmt werden konnte, da das Gesetz ausdrücklich Planfeststellungsverfahren als Gegenstand eines Bürgerbegehrens ausschließt. Jetzt wird aber behauptet, es sei über den Bau abgestimmt worden. Das ist ein ganz billiger Versuch, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen.
- 12.671 Bürgerinnen und Bürger haben sich im Januar 2013 für die Beibehaltung der Ostring-Verträge ausgesprochen; das entspricht rund 40% und nicht 2/3 der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Dennoch ist der Bürgerentscheid gültig, von uns akzeptiert und umgesetzt worden. Die Ostring-Verträge bestehen nach wie vor.
Mit dem vorliegenden Antrag zeigt sich erneut, dass CDU, FDP und die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihren Anhängern etwas versprochen haben, was selbst der Weihnachtsmann nicht erfüllen kann. Der Bau des Ostrings kann weder kurzfristig beginnen noch können die Bürgerinnen und Bürger über eine Umfrage darüber entscheiden oder ein Gerichtsurteil aus der Welt schaffen. Die öffentlichen Haushalte lassen jetzt und in Zukunft eine Finanzierung von mehr als 30 Mio. Euro plus Folgekosten nicht annähernd zu. Der Ostring ist das beste Beispiel dafür, dass wir uns eine weitere Ausweitung der Infrastruktur nicht leisten können, sondern uns auf den Erhalt und die Optimierung des Vorhandenen konzentrieren müssen.
Der Antrag wurde im Rat der Stadt Buchholz am 06.12.2013 mit den Gegenstimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Buchholzer Liste, Kristian Stemmler (parteilos) und Arne Ludwig (Piratenpartei) und etlichen Enthaltungen aus den Reihen der Antragsteller (darunter auch des Bürgermeisters Geiger) abgelehnt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die Mittel daher nicht bereit gestellt worden.