Der Landkreis Harburg hat inzwischen trotz anfänglicher Skepsis einem Mediationsverfahren zur Beilegung des Rechtsstreits um den Planfeststellungsbeschluss Ostring zugestimmt.
Das streitige Verfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wird solange ruhen. Sollte das Mediationsverfahren erfolgreich sein, wird das streitige Verfahren im beiderseitigen Einvernehmen beendet oder andernfalls wieder aufgenommen.
Ziel eines Mediationsverfahrens ist die Beilegung eines Rechtsstreits durch eine gütliche außergerichtliche Einigung mit gerichtlicher Begleitung. Dieses erfordert ein Aufeinanderzugehen sowie eine beiderseitige ernsthafte Bereitschaft, sich auf eine sachliche Diskussion über umsetzbare Kompromisslösungen einzulassen.
Bislang ist diese Bereitschaft insbesondere auf Seiten der Ostring-Befürworter nicht zu erkennen. Wir dürfen daher über den Verlauf des Mediationsverfahrens gespannt sein.