Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz hat am 26.07.2012 die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu den Ostring-Verträgen festgestellt.
Die Initiatoren aus dem Kreise von CDU, FDP und UWG müssen nun ca. 3.200 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sammeln, damit ein Bürgerentscheid über die Fragestellung stattfindet, ob der Ratsbeschluss vom 17.04.2012 zu den Ostring-Verträgen aufgehoben werden soll oder nicht.
Am 17.04.2012 hatte der Rat beschlossen, die Verträge mit dem Landkreis über die Planung und den Bau eines Ostringes aufzuheben bzw. zu kündigen.
Warum wir das Bürgerbegehren für politischen Unsinn halten, lesen Sie in der treffenden Stellungnahme der Buchholzer Liste „Wissenswertes zum Bürgerbegehren Ostring-Verträge“.
Da die Hürde mit 3.200 Unterschriften nicht allzu hoch ist, rechnen wir damit, unsere Aufklärungs- und Widerstandsarbeit kurzfristig wieder aufnehmen zu müssen. Wir werden berichten und zu gegebener Zeit zu einer Informations- und Mitgliederversammlung einladen. Der Bürgerentscheid zur im Bürgerbegehren aufgeworfenen Frage wird dann voraussichtlich zusammen mit der Landtagswahl am 20.01.2013 stattfinden.