Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg teilte jüngst auf Anfrage des Landkreises Harburg in einem Schreiben an die Kläger mit, dass man eine Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung bezgl. der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Ostring bis Ende September 2014 anstrebt.
OVG entscheidet bis Ende September
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