In den Jahren 1997 und 2001 hatten die Stadt Buchholz und der Landkreis Harburg vertraglich vereinbart, die Planungs- und Baukosten bezüglich des Ostrings zu teilen. Aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils vom 08.02.2011 ist diesen grundsätzlich unkündbaren Verträgen die Geschäftsgrundlage entzogen worden. Die Verträge können daher nun aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Wir fordern den Rat der Stadt Buchholz auf, unverzüglich einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Dazu haben wir einen Beschluss vorformuliert und den Fraktionen der SPD und der Grünen zur Antragstellung im Rat der Stadt Buchholz zugeleitet (lesen Sie hier).
Nachrichtlich: In seiner Sitzung am 12.04.2011 hat der Rat der Stadt Buchholz mit der Mehrheit der Ostring-Befürworter von CDU, FDP, UWG und dem Bürgermeister entschieden, die Ostring-Verträge nicht zu kündigen. Stattdessen sollen die Verträge der veränderten Rechtslage angepasst werden. Die Vertragsaktualisierung ist in der Ratssitzung am 05.07.2011 mit den Stimmen der Ostring-Befürworter von CDU, FDP, UWG und dem Bürgermeister beschlossen worden.