Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg teilte jüngst auf Anfrage des Landkreises Harburg in einem Schreiben an die Kläger mit, dass man eine Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung bezgl. der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Ostring bis Ende September 2014 anstrebt.
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Verfahren vor dem OVG Lüneburg wiederaufgenommen
Mit Schreiben vom 01.07.2013 beantragt der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Klagverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring.
In der Begründung des Schreibens heißt es: „Sowohl der Beklagte [Landkreis Harburg] als auch die Stadt Buchholz halten weiterhin an dem streitgegenständlichen Vorhaben und dem Planfeststellungsbeschluss fest“.
Wie kommt man auf diese Aussage? Im Rat der Stadt Buchholz bilden die Gruppe aus SPD, Grünen und Kristian Stemmler, die Buchholzer Liste und die Piratenpartei eine Mehrheit gegen den planfestgestellten Ostring.
Ergänzung vom 27.07.2013:
Geradezu schizophren wirkt vor diesem Hintergrund die aktuelle Presseberichterstattung im Nordheide Wochenblatt vom 27.07.2013. Dort wird berichtet, dass der Landkreis Harburg „keine Chancen sieht, das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg auszuhebeln“. Warum beantragt man dann die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zur Zulassung der Berufung? Muss man das verstehen? Warum wird diese Einschätzung öffentlich gemacht? Was wird da wieder für ein Spiel gespielt? Wir bleiben dran und werden berichten, sobald sich etwas Neues ergibt.
08.02.2011 – Klagen gegen Ostring erfolgreich
Die BIO feiert nach 10 Jahren Widerstand einen Sieg vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg … ein Sieg für die Landschaft und Natur, für Buchholz und für die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat heute in allen drei Klagen gegen den Ostring im Sinne der Anträge entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Gericht aufgehoben. Die Klagen hatten daher in vollem Umfang Erfolg (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts). Der Ostring darf nicht gebaut werden. Eine Berufung wurde nicht zugelassen (siehe Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg). Ob der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.
Das rechtliche Planverfahren müsste demnach neu angestoßen und durchgeführt werden, damit der Ostring überhaupt realisiert werden kann. Dementsprechend lang waren die Gesichter der anwesenden Stadtvertreter Bürgermeister Geiger, Dezernent Röhse und FDP-Ratsmitglied Kempf.
Die BIO wird sich in den folgenden Monaten darauf konzentrieren, den Ostring wieder zum Wahlkampfthema zu machen. Am 11. September 2011 sind Kommunalwahlen. Mit veränderten Mehrheiten im Buchholzer Stadtrat könnte der Ostring auch politisch wieder vom Tisch kommen. Dann hoffentlich endgültig.