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Rechtsstreit um Ostring geht in die nächste Runde

Der Landkreis Harburg beantragt im Berufungsverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (VG) vom 08.02.2011, mit dem der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring als rechtswidrig aufgehoben wurde, dahingehend zu ändern, dass die ursprüngliche Klage abgewiesen wird. Sollte der Landkreis Harburg in diesem Berufungsverfahren Erfolg haben, würde der Planfeststellungsbeschluss vom 13.02.2009 rechtskräftig werden und ein Baurecht für den Ostring geschaffen. Weiterlesen

Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms

Zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP 2015), welche gerade beim Landkreis Harburg vorbereitet wird, hat die BIO mit Schreiben vom 05.09.2014 ausführlich Stellung bezogen.

Wie der Landkreis mit Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung umgeht, können Sie in der Antwort des Landkreises erfahren.

OVG lässt Berufung zu

Mit Beschluss vom 22. August 2014 lässt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) überraschend die Berufung im Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss Ostring Buchholz zu. Damit war die Beschwerde des Landkreises Harburg erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte am 8. Februar 2011 den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Nun droht eine langjährige Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht.

OVG entscheidet bis Ende September

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg teilte jüngst auf Anfrage des Landkreises Harburg in einem Schreiben an die Kläger mit, dass man eine Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung bezgl. der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Ostring bis Ende September 2014 anstrebt.

Verfahren vor dem OVG Lüneburg wiederaufgenommen

Mit Schreiben vom 01.07.2013 beantragt der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Klagverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring.

In der Begründung des Schreibens heißt es: „Sowohl der Beklagte [Landkreis Harburg] als auch die Stadt Buchholz halten weiterhin an dem streitgegenständlichen Vorhaben und dem Planfeststellungsbeschluss fest“.

Wie kommt man auf diese Aussage? Im Rat der Stadt Buchholz bilden die Gruppe aus SPD, Grünen und Kristian Stemmler, die Buchholzer Liste und die Piratenpartei eine Mehrheit gegen den planfestgestellten Ostring.

Ergänzung vom 27.07.2013:

Geradezu schizophren wirkt vor diesem Hintergrund die aktuelle Presseberichterstattung im Nordheide Wochenblatt vom 27.07.2013. Dort wird berichtet, dass der Landkreis Harburg „keine Chancen sieht, das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg auszuhebeln“. Warum beantragt man dann die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zur Zulassung der Berufung? Muss man das verstehen? Warum wird diese Einschätzung öffentlich gemacht? Was wird da wieder für ein Spiel gespielt? Wir bleiben dran und werden berichten, sobald sich etwas Neues ergibt.