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OVG lässt Berufung zu

Mit Beschluss vom 22. August 2014 lässt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) überraschend die Berufung im Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss Ostring Buchholz zu. Damit war die Beschwerde des Landkreises Harburg erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte am 8. Februar 2011 den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Nun droht eine langjährige Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht.

OVG entscheidet bis Ende September

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg teilte jüngst auf Anfrage des Landkreises Harburg in einem Schreiben an die Kläger mit, dass man eine Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung bezgl. der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Ostring bis Ende September 2014 anstrebt.

CDU und FDP täuschen ihre Anhänger

Die Ratsfraktionen von CDU und FDP haben in einem gemeinsamen Antrag gefordert, 1,5 Mio. Euro in die mittelfristige Finanzplanung der Haushalte für 2015 bis 2017 einzustellen. Weiterlesen

Verfahren vor dem OVG Lüneburg wiederaufgenommen

Mit Schreiben vom 01.07.2013 beantragt der Landkreis Harburg beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Klagverfahren um den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring.

In der Begründung des Schreibens heißt es: „Sowohl der Beklagte [Landkreis Harburg] als auch die Stadt Buchholz halten weiterhin an dem streitgegenständlichen Vorhaben und dem Planfeststellungsbeschluss fest“.

Wie kommt man auf diese Aussage? Im Rat der Stadt Buchholz bilden die Gruppe aus SPD, Grünen und Kristian Stemmler, die Buchholzer Liste und die Piratenpartei eine Mehrheit gegen den planfestgestellten Ostring.

Ergänzung vom 27.07.2013:

Geradezu schizophren wirkt vor diesem Hintergrund die aktuelle Presseberichterstattung im Nordheide Wochenblatt vom 27.07.2013. Dort wird berichtet, dass der Landkreis Harburg „keine Chancen sieht, das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg auszuhebeln“. Warum beantragt man dann die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens zur Zulassung der Berufung? Muss man das verstehen? Warum wird diese Einschätzung öffentlich gemacht? Was wird da wieder für ein Spiel gespielt? Wir bleiben dran und werden berichten, sobald sich etwas Neues ergibt.