Archiv der Kategorie: Landkreis Harburg

Stadtrat bevorzugt Trassenvariante 7.1

In seiner Sitzung vom 24.04.2018 hat der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. mit den Stimmen der CDU, FDP, SPD, Grünen und der AfD die Planvariante 7.1 als Grundlage für weitere Gespräche und Verhandlungen mit dem Landkreis Harburg empfohlen. Sowohl die Buchholzer Liste als auch der Ratsherr Udo Antons, Die Linke, haben sich gegen jegliche Variante ausgesprochen, weil sie den Ostring nach wie vor grundsätzlich ablehnen. Zuvor war ein Antrag der SPD-Fraktion, die Varianten 4a und 7.1 von einem Planungsbüro vergleichend untersuchen zu lassen, abgelehnt worden.

Download Ratsdrucksachen DS 16-21/0334.001 und DS 16-21/0334.002 (7,8 MB)

Trassenvariante 4 als Anlage 3 zur Ratsdrucksache DS 16-21/0334.001 (6,3 MB)

Trassenvariante 4a als Anlage 4 zur Ratsdrucksache DS 16-21/0334.001 (6,3 MB)

Trassenvariante 7.1 als Anlage 5 zur Ratsdrucksache DS 16-21/0334.001 (6,3 MB)

Ostring adé – OVG-Beschluss ist rechtskräftig!

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 08.02.2011 mit Beschluss vom 21.12.2016 zurückgewiesen. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig, so dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring vom 13.02.2009 als rechtswidrig aufgehoben gilt.

Wir danken unseren zahlreichen Unterstützern, die diesen Erfolg unseres Widerstands insbesondere durch ihre reichlichen Geldspenden und den langen Atem ermöglicht haben.

Sollte der Landkreis Harburg an einer Realisierung einer östlichen Umgehungsstraße grundsätzlich festhalten wollen, müsste diese gänzlich neu geplant werden. Leider ist damit zu rechnen, dass die Ostringbefürworter um CDU und FDP von diesem Plan nicht abweichen werden.

Wir werden die Entwicklung weiterhin verfolgen und begleiten. Denn wir halten eine östliche Umgehung nach wie vor für einen völlig falschen Ansatz.

OVG-Entscheidung: Berufung unbegründet!

Zu Weihnachten hätte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der BIO kein besseres Geschenk machen können.

Der zuständige Senat hält die Berufung des Landkreises Harburg gegen das erstinstanzliche Urteil einstimmig für unbegründet.

Er beabsichtigt daher, die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Hierzu können die beiden Prozessparteien binnen Monatsfrist eine letzte Stellungnahme abgeben. Dass das Oberverwaltungsgericht seine Meinung noch einmal ändert, ist aber sehr unwahrscheinlich. Ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass der Landkreis im Wege der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorgehen kann bzw. dies überhaupt versuchen wird.

Damit wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 08.02.2011 bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring war, ist und bleibt rechtswidrig. Der Ostring darf auf Basis der bisherigen Planung daher nicht gebaut werden. Der rechtlicher Widerstand der BIO hatte damit auf ganzer Linie Erfolg. Herzlichen Dank an alle, die auf diesem Weg mit ihrem langen Atem unterstützt haben.

Dennoch bleibt abzuwarten, wie der Landkreis auf diese Entscheidung reagieren wird. Sollte er an der Realisierung eines wie auch immer gearteten Ostrings festhalten wollen, wäre allerdings ein gänzlich neues Planungsverfahren einzuleiten.

Die BIO wird sich weiterhin gegen einen Ostring und für eine nachhaltige Mobilität mit modernen, zukunftsweisenden Konzepten einsetzen. Spannend wird daher sein, ob die politischen Kräfte in Stadt und Landkreis nun bereit sind, alte Pfade zu verlassen, und den Mut haben, neue innovative Mobilitätskonzepte umzusetzen.

Kommunalwahl 2016

Am 11.09.2016 wurde ein neuer Stadtrat für die Ratsperiode von 2016 bis 2021 gewählt.

Hier die Ergebnisse im Einzelnen:

CDU – 32,0% (12 Sitze)
SPD – 20,1% (8 Sitze)
Bündnis 90/Die Grünen – 12,3% (5 Sitze)
FDP – 12,2% (5 Sitze)
Buchholzer Liste – 9,9% (4 Sitze)
AfD – 9,1% (3 Sitze)
Die Linke – 3,0% (1 Sitz)

Insbesondere die Ostringbefürworter haben im Wahlkampf den Ostring zum Thema gemacht. Die Buchholzer Bürgerinnen und Bürger wurden von ihnen erneut dahingehend getäuscht, dass der Eindruck erweckt wurde, CDU, FDP und AfD könnten den Bau des Ostrings beschleunigen. Dabei ist auf politischer Ebene derzeit gar nichts zu entscheiden.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring wurde Anfang 2011 vom Verwaltungsgericht Lüneburg kassiert. Damit fehlt es bislang an einer rechtlichen Legitimation, mit dem Bau des Ostrings zu beginnen. Aufgrund einer erfolgreichen Beschwerde des Landkreises Harburg ist das Urteil des Verwaltungsgerichts allerdings noch nicht rechtskräftig. Im Berufungsverfahren hat nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden. Eine Einflussnahme der Politik ist derzeit nicht möglich, weder für die Ostringbefürworter noch für die Ostringgegner.

Dennoch feiert insbesondere die CDU, dass die Ostringgegner abgewählt seien. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bei der Kommunalwahl deutlich an Stimmen verloren, während Buchholzer Liste, FDP und AfD deutlich an Stimmen gewonnen haben. Was heißt das nun bezgl. der Mehrheiten im Buchholzer Stadtrat?

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Die Grafik zur Sitzverteilung zeigt, dass die Ostringbefürworter CDU und FDP zusammen mit der Bürgermeisterstimme über 18 Stimmen im Stadtrat verfügen, ebenso viele wie die der Ostringgegner SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Buchholzer Liste und Die Linke. Eine Pattsituation, die nur durch die drei „AfD-Ratsherren“ aufgelöst wird. Da die AfD sich im Wahlkampf ebenfalls für den Ostring ausgesprochen hatte, zugunsten der Ostringbefürworter. CDU und FDP hatten sich im Vorfeld der Wahl klar von der AfD distanziert und angekündigt, mit der AfD nicht zusammenarbeiten zu wollen. Zur Beschaffung etwaiger Mehrheiten in Sachen Ostring werden CDU und FDP die AfD aber wohl zu gegebener Zeit als Zünglein an der Waage in Kauf nehmen. Wetten, dass?

Mediation endgültig gescheitert

Die Mediation im Ostring-Streit ist erwartungsgemäß gescheitert.

ORNNachdem in einer zweiten Sitzung der gerichtlichen Mediation am 06.07.2015 der Versuch vereinbart wurde, vorerst den politischen Streit um den Ostring in Buchholz mit Hilfe eines außergerichtlichen Mediators zu lösen, waren CDU und FDP dazu in keiner Weise bereit. Nur SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten mit ihren Ansätzen einer Alternativtrasse (sog. Bypass) den Versuch einer Annäherung unternommen. Bereits im September letzten Jahres scheiterte so das außergerichtliche Mediationsverfahren. Vor wenigen Tagen erklärten daher die streitigen Parteien konsequenterweise auch das gerichtliche Mediationsverfahren für endgültig gescheitert. Damit wird das streitige Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg wieder aufzunehmen sein. Wann das OVG eine Entscheidung treffen wird, ist derzeit noch offen. Das Ergebnis wird von allen mit Spannung erwartet.

Mediation geht weiter

Am Donnerstag, dem 30.04.2015, fand der erste Termin im Rahmen des Mediationsverfahrens vor der Güterichterin des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg statt. Weiterlesen

Rechtsstreit um Ostring geht in die nächste Runde

Der Landkreis Harburg beantragt im Berufungsverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (VG) vom 08.02.2011, mit dem der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring als rechtswidrig aufgehoben wurde, dahingehend zu ändern, dass die ursprüngliche Klage abgewiesen wird. Sollte der Landkreis Harburg in diesem Berufungsverfahren Erfolg haben, würde der Planfeststellungsbeschluss vom 13.02.2009 rechtskräftig werden und ein Baurecht für den Ostring geschaffen. Weiterlesen

Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms

Zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP 2015), welche gerade beim Landkreis Harburg vorbereitet wird, hat die BIO mit Schreiben vom 05.09.2014 ausführlich Stellung bezogen.

Wie der Landkreis mit Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung umgeht, können Sie in der Antwort des Landkreises erfahren.

OVG lässt Berufung zu

Mit Beschluss vom 22. August 2014 lässt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) überraschend die Berufung im Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss Ostring Buchholz zu. Damit war die Beschwerde des Landkreises Harburg erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte am 8. Februar 2011 den Planfeststellungsbeschluss zum Ostring aufgehoben und eine Berufung nicht zugelassen. Nun droht eine langjährige Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht.