Schlagwort-Archive: Landkreis Harburg

Mobilitätswende … die Zeit ist reif!

Leider nicht in Buchholz… hier wird ab kommendem Jahr für 4,3 Mio. Euro ein Straßenkonzept von vorvorgestern geplant. Dafür stimmten in der Sitzung des Buchholzer Stadtrats am 31.05.2022 – geheim – CDU, FDP, AfD und die Mehrheit der SPD, und dagegen die Buchholzer Liste, die Grünen, Die Linke und eine SPD-Minderheit. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung am 27.06.2022 ebenfalls mehrheitlich für eine Wiederaufnahme der Planungen.

Ob dieser Ostring je bezahlbar werden kann, weiß heute keiner. Sicher ist aber: Weiterlesen

Stadtrat votiert für Neuaufnahme Ostring-Planungen

Der Buchholzer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Machbarkeitsstudie zum Ostring zur Kenntnis genommen und befürwortete die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch den Landkreis Harburg auf Basis der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Vorzugsvarianten. Zudem wurde der Bürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis Gespräche über die Aufteilung der Kosten und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu führen, deren Ergebnisse Grundlage einer finalen Entscheidung durch den Stadtrat werden sollen.

Es wurde die erwartet hitzige Debatte. Besondere Lichtblicke waren die Reden von Udo Antons (Die LINKE), Gudrun Eschment-Reichert (SPD), Christoph Selke (Buchholzer Liste) und Joachim Zinnecker (Grüne). Die Rede von Frau Eschment-Reichert sowie die Position der Buchholzer Liste finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Das Abstimmungsergebnis lautete 23 pro und 12 contra (keine Enthaltungen).
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Von Landschaftsschutzgebiet bis Innenentwicklung – BIO-Einwände gegen Buchholz 2025plus

Zum Rahmenplan Buchholz 2025plus hat die BIO acht Einwände ausführlich begründet. Im Zuge der Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden sie an Verwaltung und Politik auf Stadt- und Kreisebene sowie an alle Umweltverbände versandt. Unser Fazit dabei: Je tiefer wir in das Thema einsteigen, desto verstörender erscheint uns das gesamte Bauvorhaben. Während der schöne Buchholzer Osten ganz offiziell das Zeug zum Landschaftsschutzgebiet hätte, möchten die Buchholzer Stadtverwaltung und Teile der Politik das Gebiet ohne Not einer großflächigen Bebauung mit einem Ostring preisgeben, um ganz nebenbei ein noch größeres Loch in den mehr als angeschlagenen Haushalt zu reißen. Lesen Sie selbst …

E-Mail vom 24.11.2020 an die Buchholzer Stadtverwaltung, den Rat der Stadt Buchholz i.d.N. und den Kreistag des Landkreises Harburg (7 MB)
 

Moderates Bevölkerungswachstum ohne Flächenversiegelung realisieren

Wie können Zuzugswünsche junger Familien nach Buchholz mit dem Wohnbedarf älterer Menschen vorteilhaft zusammen gedacht werden? Was hat all das mit Flächen- und Klimaschutz zu tun? Vor dem Hintergrund der Buchholzer Altersstruktur und einem Gutachten der Niedersächsischen Förderbank (N-Bank) hat die BIO Verwaltung und Politik auf Stadt- und Kreisebene darüber informiert, wie moderates Bevölkerungswachstum ohne Bebauung auf der tatsächlich grünen Wiese im Buchholzer Osten aussehen könnte. Das ausführliche Schreiben lesen Sie bitte hier.

Buchholz 2025plus: wo stehen wir?

Die Planungen zur Umwandlung von reichlich Wiesen und Acker in ein Neubaugebiet mit bis zu 1500 Wohneinheiten hinterm Finanzamt schreiten kräftig voran. Die Politik hat im Verwaltungsausschuss am 19. März 2020 mehrheitlich – ohne jedwede Kenntnis über die damit verbundenen Kosten für alle Steuerzahler –  für eine „Vorzugsvariante“ zur Realisierung der Oststadt gestimmt (siehe Ratsdrucksache DS 16-21/0546.001 (9 MB)).

Dass der Landkreis die knapp 16 ha große Rütgersfläche nach Sanierung zu 90-95% für bebaubar hält (vgl. Stellungnahme vom 20.02.2020) und dass das Canteleu-Viertel ebenfalls eine Kapazität für ca. 250 Wohneinheiten aufweist … all das spielte in dem Entscheidungsprozess für Buchholz 2025plus keinerlei Rolle. Durch die Schaffung des neuen Wohnviertels auf der „grünen Wiese“ im Osten soll erreicht werden, dass kein Weg mehr an einer „Ostumfahrung“ vorbeiführt.

Warum ist genau diese Straße für die Stadtverwaltung, CDU und FDP so wichtig? Eine Ostumfahrung bedeutet eine ganz grundlegende Weichenstellung für die bauliche Weiterentwicklung von Buchholz in Richtung Wachstum: Der Grundstein für viel weitere Bautätigkeit von Vaensen bis Holm-Seppensen wäre mit einem Ostring erfolgreich gelegt. Nur folgerichtig soll die Verwaltung im Auftrag von CDU/FDP schon mit der Suche nach zusätzlichen Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete beginnen! Siehe Ratsdrucksachen DS 16-21/0633 und DS 16-21/0652.

Während dar Rahmenplan fürs Neubaugebiet von einem Berliner Planungsbüro erarbeitet wird und der Planungstand öffentlich gemacht wurde, wird ein Entwurf für einen neuen Ostring separat und nicht öffentlich von einem anderen Büro erstellt. Es war zweifellos gewollt, dass sich die Politik zunächst nur mit dem Neubaugebiet befassen musste. Mit dieser Planung vor Augen soll die Bereitschaft erhöht werden, einem Ostring zuzustimmen. Genau das ist leider momentan zu erwarten. SPD und Grüne werden nach jetzigem Stand alles mittragen, weil sie – sicherlich zurecht – sozialen Wohnraum realisieren möchten. Doch der Preis dafür ist enorm!

Die gegenwärtigen Planungen ignorieren nicht nur die völlig ungeklärte Kostenfrage für einen Ostring. Sie blenden auch die 2019 veröffentlichte miserable Buchholzer Verkehrsklimabilanz aus – mit einem Emissionsplus von 12% gegenüber 2010. Erreichen müssten wir ein Minus! Unnötiger Flächenfraß vernichtet Lebensraum und Orte zum Erholen.

Für uns als BIO ist klar: Ganz Buchholz braucht nicht nur weniger Autoverkehr, sondern gute Alternativangebote! Nur so bleiben wir mobil und schützen unsere Umwelt – eine Umwelt, die wir jetzt und zukünftig brauchen. Die Unsummen, die ein Ostring verschlingen würde, fehlen für den nötigen Ausbau von umweltgerechter Mobilität. Dies werden wir wieder und wieder an Entscheidungsträger und Buchholzer Bürger*innen herantragen. Denn: Natur lässt nicht mit sich handeln! Mobilität ist jedoch veränderbar.

Überraschung aus dem Kreistag

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte zusammen mit der Fraktion der Wählergemeinschaften beantragt, 1 Mio. EUR für die Wiederaufnahme der Ostring-Planungen in den Kreishaushalt einzustellen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreistags am 22.10.2018 mit knapper Mehrheit von 26:25 Stimmen überraschend abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten angeblich SPD, Grüne und Freie Wähler. Zu verstehen ist diese Beschlussfassung von außen nicht. Das sind Geschichten, die vermutlich nur die Lokalpolitik schreibt. Also, macht es wie wir, kauft Popcorn und genießt diese Posse, solange sie noch andauert.

Kreis-SPD beantragt unverzügliche Aufnahme der Ostring-Planungen

Die SPD-Fraktion im Kreistag hat im Zusammenhang mit den Planungen für die Neugestaltung des Verkehrsknotenpunktes Hamburger Straße/Nordring/Buenser Weg die unverzügliche Aufnahme der Planungen für den nördlichen Teil des Ostrings beantragt. Antragsteller ist ausgerechnet der ehemalige Buchholzer Bürgermeister Norbert Stein, der von sich behauptet, entgegen seiner Partei-Freunde in Buchholz immer noch gegen den Ostring zu sein. Warum stellt man dann einen solchen Antrag? Muss man nicht verstehen, oder? Wir sind misstrauisch und bleiben auf der Hut.

Antrag der SPD-Fraktion vom 04.09.2018 (Vorlage VA0442/2018-02)

Ostring adé – OVG-Beschluss ist rechtskräftig!

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 08.02.2011 mit Beschluss vom 21.12.2016 zurückgewiesen. Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig, so dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring vom 13.02.2009 als rechtswidrig aufgehoben gilt.

Wir danken unseren zahlreichen Unterstützern, die diesen Erfolg unseres Widerstands insbesondere durch ihre reichlichen Geldspenden und den langen Atem ermöglicht haben.

Sollte der Landkreis Harburg an einer Realisierung einer östlichen Umgehungsstraße grundsätzlich festhalten wollen, müsste diese gänzlich neu geplant werden. Leider ist damit zu rechnen, dass die Ostringbefürworter um CDU und FDP von diesem Plan nicht abweichen werden.

Wir werden die Entwicklung weiterhin verfolgen und begleiten. Denn wir halten eine östliche Umgehung nach wie vor für einen völlig falschen Ansatz.

OVG-Entscheidung: Berufung unbegründet!

Zu Weihnachten hätte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht der BIO kein besseres Geschenk machen können.

Der zuständige Senat hält die Berufung des Landkreises Harburg gegen das erstinstanzliche Urteil einstimmig für unbegründet.

Er beabsichtigt daher, die Berufung des Landkreises Harburg gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Hierzu können die beiden Prozessparteien binnen Monatsfrist eine letzte Stellungnahme abgeben. Dass das Oberverwaltungsgericht seine Meinung noch einmal ändert, ist aber sehr unwahrscheinlich. Ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, dass der Landkreis im Wege der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorgehen kann bzw. dies überhaupt versuchen wird.

Damit wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 08.02.2011 bestätigt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ostring war, ist und bleibt rechtswidrig. Der Ostring darf auf Basis der bisherigen Planung daher nicht gebaut werden. Der rechtlicher Widerstand der BIO hatte damit auf ganzer Linie Erfolg. Herzlichen Dank an alle, die auf diesem Weg mit ihrem langen Atem unterstützt haben.

Dennoch bleibt abzuwarten, wie der Landkreis auf diese Entscheidung reagieren wird. Sollte er an der Realisierung eines wie auch immer gearteten Ostrings festhalten wollen, wäre allerdings ein gänzlich neues Planungsverfahren einzuleiten.

Die BIO wird sich weiterhin gegen einen Ostring und für eine nachhaltige Mobilität mit modernen, zukunftsweisenden Konzepten einsetzen. Spannend wird daher sein, ob die politischen Kräfte in Stadt und Landkreis nun bereit sind, alte Pfade zu verlassen, und den Mut haben, neue innovative Mobilitätskonzepte umzusetzen.

Mediation geht weiter

Am Donnerstag, dem 30.04.2015, fand der erste Termin im Rahmen des Mediationsverfahrens vor der Güterichterin des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg statt. Weiterlesen